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Kann ich herausfinden, wie hoch meine AHV-Altersrente ausfallen wird?
Die Höhe der AHV-Altersrente kann anhand der Beitragsjahre und des lebenslänglichen Durchschnittseinkommens berechnet werden. Teilweise können Beitragslücken automatisch geschlossen werden. Als Ausgleich zur Inflation kommt ein Aufwertungsfaktor bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, bei der AHV-Ausgleichskasse oder direkt unter www.ahv.ch eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.
Welche Rente kann ich aus der Pensionskasse erwarten?
Um die Rente zu berechnen, benötigen Sie die Höhe des angesparten Kapitals in der Pensionskasse und den Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz ist auf dem obligatorischen und überobligatorischen Teil nicht immer gleich hoch. Alle nötigen Angaben finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis und im Reglement. Bei einer Frühpensionierung reduziert sich das angesparte Kapital um die entfallenden Sparbeiträge und die entgangen Zinsen auf dem Kapital. Aufgrund der längeren Restlebenswertung ab Rentenbezug verringert sich normalerweise auch der Umwandlungssatz. Als Faustregel gilt, dass sich der Umwandlungssatz um rund 0.2% pro Vorbezugsjahr reduziert. Sie können sich bei der Pensionskasse die Ihnen zustehende Rente bzw. das Kapital für verschiedene Pensionierungszeitpunkte berechnen lassen.
Was muss in Bezug auf die AHV-Rente berücksichtigt werden?
Überlegen Sie, ob in Ihrer Situation ein AHV-Vorbezug oder ein Aufschub sinnvoll sein könnte (Steuern, Restlebenserwartung, Einkommens- und Vermögenssituation). Wer seine AHV-Altersrente beziehen möchte, muss dies bei seiner AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die AHV zahlt nicht automatisch eine Altersrente. Damit die erste AHV-Rente rechtzeitig ausbezahlt wird, sollte das entsprechende Formular 3 bis 6 Monate vor der ersten AHV-Rente eingereicht werden.
Wer kann die AHV vorbeziehen?
Seit 1997 können Frauen und Männer im Rahmen des flexiblen Rentenalters den Bezug der AHV-Altersrente um ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Ein Vorbezug um einzelne Monate ist nicht möglich. Die AHV kann unabhängig davon vorbezogen werden, ob Sie bis zum ordentlichen Pensionierungsalter arbeiten oder nicht. Bei Ehepaaren ist es auch möglich, dass der Gatte die Rente vorbezieht und die Gattin die Rente aufschiebt oder umgekehrt.
Ein AHV-Vorbezug kann sinnvoll sein, wenn damit bei einer Frühpensionierung die entstehenden Einkommenslücken gedeckt werden müssen oder wenn die zu erwartende Restlebenserwartung eher tief ist. Frauen bis Jahrgang 1947, welche neu mit Alter 64 pensioniert werden, profitieren von einer vorteilhaften Übergangslösung. Die Rente wird pro Vorbezugsjahr um nur 3.4% anstatt 6.8% gekürzt. Ein Vorbezug ist in dieser Situation oft eine gute Variante. Bei genauen Berechnungen sollte die Steuersituation vor und nach dem ordentlichen Pensionierungsalter berücksichtigt werden.
Wer kann die AHV aufschieben?
Alle Personen, die Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben, können den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und höchstens 5 Jahre aufschieben. Die rentenberechtigte Person verzichtet dabei während der Dauer des Aufschubs auf den Bezug der ihr zustehenden Rente. Während der Aufschubsdauer kann die Rente jederzeit abgerufen werden, man muss sich also nicht im Voraus auf eine feste Aufschubsdauer festlegen. Je nach Aufschubsdauer erhöht sich die AHV-Rente ab dem nachträglichen Bezug um 5.2% bis 31.5%.
Ein Aufschub der AHV ist vor allem für Personen attraktiv, die nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten und so in einer hohen Steuerprogression bleiben. Wird nach definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit der Grenzsteuersatz erheblich tiefer, kann sich ein Aufschub der AHV lohnen. Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Restlebenserwartung. Spekulieren Sie auf ein hohes Alter, ist ein Aufschub der AHV tendenziell eher lohnenswert.
Soll ich die Rente oder das Kapital aus der Pensionskasse beziehen?
Für die Rente spricht in erster Linie die hohe Sicherheit, weil sie bis ans Lebensende garantiert ist. Beim Rentenbezug hängt die Einkommenshöhe vom vorhandenen Kapital und dem Umwandlungssatz ab. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Pensionskasse einen vergleichsweise günstigen Umwandlungssatz anbietet und ob dieser auf dem obligatorischen und überobligatorischen Teil gleich hoch ist. Gegen die lebenslängliche Rente spricht die in den meisten Fällen langfristig höhere Steuerbelastung. Die Hinterlassenenleistungen sind von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich. Beim frühen Tod beider Ehegatten ist das Kapital im Normalfall vollständig verloren und kann nicht weitervererbt werden.
Für einen Kapitalbezug sprechen die grosse Flexibilität und die über lange Zeit bessere Vermögensentwicklung. Sie können die Geldflüsse selber steuern und tragen selbst die Verantwortung für die Anlage der Gelder. Die Einkommenshöhe hängt von der gewählten Anlagestrategie ab. Hinterbliebene sind vor allem bei einem frühen Ableben des Rentenbezügers besser gestellt, da das verbleibende Kapital mit ehe- und erbrechtlichen Massnahmen übertragen werden kann. Die gesamten Steuern sind in der Regel tiefer als beim Rentenbezug, da auf dem Kapital nur die Erträge als Einkommen versteuert werden müssen. Wenn Sie sich Kapital aus der Pensionskasse auszahlen lassen, müssen Sie sich Gedanken über die richtige Organisationsform Ihrer Vermögenswerte machen. Es gibt aber gute Möglichkeiten, sich selbst aus dem Vermögen ein lebenslanges Einkommen zu generieren. Bei einer unterdurchschnittlichen Restlebenserwartung ist der Kapitalbezug meist die bessere Variante.
Bei der Frage Rente oder Kapital aus der Pensionskasse müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, die beiden Varianten in einer langfristigen Finanzplanung einander gegenüberzustellen. So kann abgeschätzt werden, welche finanziellen und steuerlichen Auswirkungen die beiden Möglichkeiten in Zukunft haben und welche Variante die sinnvollere ist.
Soll ich mich vor der Pensionierung in die Pensionskasse einkaufen?
Neben vorsorgetechnischen Überlegungen hat ein Pensionskasseneinkauf oft das Ziel, die Steuerprogression auf dem Einkommen zu brechen. Pensionskasseneinkäufe sollten langfristig geplant und auf Ihre individuelle Steuersituation abgestimmt werden. Durch das richtige Vorgehen kann die Steuerersparnis erheblich optimiert werden. Zu beachten ist, dass zu spät getätigte Einkäufe bei einem anschliessenden Kapitalbezug aus der Pensionskasse von der Steuerbehörde normalerweise nicht akzeptiert werden. Informieren Sie sich vor dem Einkauf ausführlich. Ein Fachmann kann Ihnen eine genaue Rendite berechnen, welche Sie auf dem eingesetzten Kapital erzielen und allenfalls Alternativen aufzeigen. Wenn beide Ehepartner einen Pensionskassenanschluss und entsprechend Einkaufspotenzial haben, empfehlen wir ebenfalls, sich genauestens über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse.
Muss die Pensionskassenrente und die AHV-Rente voll versteuert werden?
Die AHV-Altersrente muss immer zu 100% als steuerbares Einkommen deklariert und versteuert werden. Grundsätzlich gilt dies auch für die Pensionskassenrente. Nur wer schon seit 2001 oder länger eine Rente aus der Pensionskasse bezieht, muss diese beim Bund und in den meisten Kantonen nur zu 80% versteuern.
Wann muss ein Kapitalbezug bei der Pensionskasse angemeldet werden?
Meldet man sich vor der Pensionierung nicht bei der Pensionskasse, wird normalerweise die volle Rente ausbezahlt. Ein Kapitalbezug muss frühzeitig angemeldet werden. Die Anmeldefrist finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis oder im Reglement. Normalerweise beträgt sie zwischen einem Monat und drei Jahren. Einige Pensionskassen sind jedoch kulant und gewähren die Möglichkeit eines Kapitalbezugs auch noch nach Ablauf der reglementarischen Frist.
Soll die Hypothek nach der Pensionierung amortisiert werden?
Bei einer Hypothekenamortisation entfällt der Vorteil, dass die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezählt werden können. Weiter ist mehr Kapital in der Liegenschaft gebunden, auf das später meist nur noch bei einem Verkauf der Liegenschaft zurückgegriffen werden kann. Eine nachträgliche Erhöhung der Hypothek ist oft nicht möglich und wird von der Steuerbehörde selten akzeptiert.
Überlegen Sie sich, was Sie mit dem Kapital machen, falls Sie die Hypothek nicht amortisieren. Wenn Sie es langfristig und sinnvoll in Wertschriften investieren, können Sie eine höhere Rendite erwarten als Sie die Hypothek nach Berücksichtigung des Steuereffektes kostet. In diesem Fall ist eine Amortisation nicht empfehlenswert. Liegt das Geld aber nur auf dem Konto, ist eine Hypothekenamortisation oft die bessere Lösung.
Wann sollte man mit der Pensionierungsplanung beginnen?
Wir empfehlen, sich ab Alter 55 Gedanken zur Pensionierung zu machen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch genug Spielraum, um die notwendigen Massnahmen zur Optimierung Ihrer Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation einzuleiten. Wer sich zu spät um dieses wichtige Thema kümmert, verpasst viele Möglichkeiten zur langfristigen Optimierung oder merkt allenfalls zu spät, dass der gewohnte Lebensstandard nach der Pensionierung nicht mehr realistisch ist.
Wie finde ich heraus, ob eine Frühpensionierung finanziell realistisch ist?
Sammeln Sie alle nötigen Informationen. Erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse, um wie viel Ihre Rente bei einer frühzeitigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit gekürzt wird. Ein wichtiger Punkt ist die Einkommenssicherstellung während den Übergangsjahren bis zur ordentlichen Pensionierung. Die meisten Arbeitgeber bieten nur in speziellen Fällen eine für Sie sinnvolle Überbrückungslösung an. Um die Lücke zu schliessen, kann die AHV vorbezogen werden. Dies ist finanz- und steuertechnisch aber nicht immer eine gute Lösung. Erstellen Sie ein genaues Budget und leiten Sie her, ob Sie die Ausgaben nach der Pensionierung mit dem Vermögen und den Renteneinnahmen decken können. Vergessen Sie nicht, eine sinnvolle Inflation zu berücksichtigen.
Um sicher zu sein, dass die Frühpensionierung auch im fortgeschrittenen Alter keine Einbusse des Lebensstandards bedeutet, empfehlen wir eine Beratung durch Spezialisten. Dadurch sehen Sie, wie viel Sie der frühzeitige Rückzug aus dem Erwerbsleben kostet, welche Einbussen unumgänglich sind und wo Optimierungspotenzial besteht.
Soll bei einer Frühpensionierung eine allfällige Überbrückungsrente bezogen werden?
Wenn Ihnen Ihre Pensionskasse eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Pensionierungsalter anbietet, sollten Sie genauestens überprüfen, ob der Bezug finanz- und steuertechnisch sinnvoll ist. Oft müssen die Kosten der möglichen Überbrückungsrente vollständig vom Rentenbezüger finanziert werden. Dies geschieht mit einer lebenslänglichen Kürzung der Altersrente. Eine solche Überbrückungsmöglichkeit sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Einkommenslücken bis zur ordentlichen Pensionierung nicht aus dem Privatvermögen gedeckt werden können. Bei einer nur kleinen Kürzung der lebenslangen Rente oder im Falle einer vollen Kostenübernahme des Arbeitgebers ist der Bezug sinnvoll. Die Restlebenserwartung und Ihre persönliche Steuersituation müssen auch in die Überlegungen miteinbezogen werden.