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Für wen eignet sich ein Vermögensbetreuungsmandat?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Kunden einen Vermögensverwalter mit der Betreuung der Wertschriften beauftragen. Häufig fehlen dem Kunden das notwendige Wissen, das Interesse und die Zeit, um sich intensiv mit den Anlagen zu beschäftigen und die Weltwirtschaft und Börsenmärkte laufend zu verfolgen. Ziel eines Vermögensbetreuungsmandats muss eine höhere langfristige Nettorendite nach allen Gebühren bei gleichem Anlagerisiko im Vergleich zu einem selber verwalteten Wertschriftendepot sein. Voraussetzungen einer Vermögensverwaltung sind ein enges Vertrauensverhältnis zum Betreuer, fachliche Kompetenz, absolute Diskretion, Nachhaltigkeit und Weitblick. Weiter dürfen Transparenz bei der Renditeberechnung und den anfallenden Kosten, regelmässige Berichterstattung sowie persönliche Gespräche vorausgesetzt werden. Ein unabhängiger Vermögensverwalter kann diese Voraussetzungen erfüllen. Je nach Ausgangslage kann ein Vermögensverwalter ab einem Anlagevolumen von rund 100'000 Franken einen Mehrwert gegenüber der Selbstverwaltung generieren.
Welches sind die Vorteile eines externen Vermögensverwalters gegenüber einer Bank?
Ein externer Vermögensverwalter muss keine hauseigenen Bankprodukte verkaufen und kann demnach für seine Kunden die besten am Markt erhältlichen Anlageinstrumente einsetzen. Er kann mit verschiedenen Partnern zusammen arbeiten und die Qualität regelmässig überprüfen, wie beispielsweise bei der Unterstützung im Research oder im Zusammenhang mit der Depotbank. Auch kann er sehr spezifisch auf Kundenwünsche eingehen und die Kunden somit individuell betreuen. Wichtig ist, dass der Vermögensverwalter nebst der Depotentwicklung die Gesamtvermögenssituation des Kunden im Auge behält und allenfalls sogar Unterstützung bei der Umsetzung von wichtigen Entscheiden bietet. Vom Beziehungsnetz eines Vermögensverwalters können die Kunden profitieren, wenn sie Unterstützung in anderen Bereichen der Finanzwelt benötigen.
Welche Rolle spielt die Bank bei einem externen Vermögensverwalter?
Die Bank dient als Aufbewahrungsstelle für die Kundengelder und ermöglicht dem externen Vermögensverwalter den Zugang zur Börse. Der Kunde profitiert bei den liquiden Mitteln von der Sicherheit der Bank. Der Gläubigerschutz gemäss Bankengesetz bei einer Insolvenz ist auch für Kunden, welche ihre Gelder von einem externen Vermögensverwalter betreuen, vollständig gewährleistet.
Welche Risiken bestehen bei einem Vermögensbetreuungsmandat?
Der Kunde eines externen Vermögensverwalters trägt bei gleicher Anlagestrategie die gleichen Schwankungsrisiken wie der Bankkunde. Wichtig ist, dass der Vermögensverwalter nur eine beschränkte Vollmacht über die Gelder besitzt. Das bedeutet, dass er Käufe und Verkäufe innerhalb der festgelegten Anlagestrategie tätigen darf, jedoch keine Gelder aus dem Wertschriftenkreislauf entnehmen kann. Die Sicherheit seiner Vermögenswerte ist äquivalent wie bei einer Betreuung durch eine Bank. Bei einer Insolvenz des Vermögensverwalters sind die Kundengelder nicht tangiert.
Wie werden externe Vermögensverwalter beaufsichtigt und kontrolliert?
Externe Vermögensverwalter sind verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen. Diese Organisationen können berufsethische Verhaltensregeln schaffen und sich der laufenden Marktentwicklung anpassen. Ziele der Regulierung sind die Qualitätssicherung der angebotenen Finanzdienstleistungen und die Festigung des guten Rufes des Finanzplatzes Schweiz. Ein Revisor prüft laufend die Einhaltung von Verhaltens- und Organisationsvorschriften der einzelnen externen Vermögensverwalter. Die VermögensPartner AG ist Mitglied der Selbstregulierungsorganisation VQF, Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (www.vqf.ch).
Was sind Retrozessionen / Kickbacks?
Retrozessionen sind Provisionen, die für den Privatanleger im Normalfall nicht sichtbar sind. Sie werden von Produktanbietern und Banken an die Vermögensverwalter oder Produktvermittler bezahlt, damit diese die entsprechenden Finanzprodukte bei Ihren Kunden einsetzen oder diese empfehlen. Solche Provisionen fliessen beim Kauf und Verkauf von Anlagefonds in Form von Ausgabeaufschlägen sowie als jährliche Rückvergütung eines Teils der Fondsgebühren (Management Fee). Weiter erhalten Vermögensverwalter Rückvergütungen bei der Courtage beim Kauf und Verkauf von Wertschriften, bei der Depotführungsgebühr und teilweise auch bei Devisengeschäften.