Vermögensverwaltung für Freizügigkeitskapital

«Anstatt teure Fondslösungen erhalten Sie bei uns eine individuelle, transparente und effiziente Vermögensverwaltung für Ihr Freizügigkeitskapital.»

Transparente und effiziente Vermögensverwaltung

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben individuell durch die VermögensPartner AG verwalten zu lassen. Ihr Kapital wird gemäss den gesetzlichen Anlagerichtlinien für Vorsorgegelder (BVV2-Richtlinien) Die BVV2-Anlagerichtlinien werden bei Vorsorgegeldern angewendet. Ziel ist der Schutz der Anleger. So werden durch die Richtlinien "zulässige Anlagen" definiert und Begrenzungen einzelner Anlageklassen und Schuldner definiert. So darf beispielsweise maximal 50% des Kapitals in Aktien investiert werden. nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen in ETF Abkürzung für den englischen Begriff Exchange Traded Funds oder Indexaktie. Indexaktien haben das Ziel, die Wertentwicklung eines bestimmten Indices wie zum Beispiel den SMI nachzubilden. Da bei einer Indexaktie auf ein aktives Management der Gelder verzichtet wird, fallen die jährlichen Gebühren deutlich tiefer aus als bei einem üblichen Aktienfonds. Der Anleger kann je nach Index trotzdem von einer breiten Diversifikation profitieren.
und andere Kollektivanlagen investiert. Ab einem Guthaben von 500‘000 Franken setzen wir auch Einzeltitel Unter Direktanlagen / Einzeltiteln versteht man die Investition direkt in ein Anlageinstrument und nicht indirekt über ein Finanzprodukt (z.B. Anlagefonds, Indexzertifikate etc.). Von Direktanlagen spricht man vor allem bei direkten Investments in Aktien- und Obligationen. ein. Das bringt Ihnen nicht nur optimale Flexibilität, sondern reduziert auch Ihre Gesamtkosten.


Übrigens: Auf Wunsch können wir auch Standardprodukte verschiedenster Banken und Versicherungen anbieten. Sie profitieren dann von den institutionellen Tranchen, Viele Anbieter von Anlageprodukten vertreiben eine sogenannte Retailtranche für Privatanleger sowie eine institutionelle Tranche für Grossinvestoren wie Pensionskassen. Die institutionelle Tranche unterscheidet in der Regel lediglich durch die Gebühren von der Retailtranche. Die Kosten sind in erster Linie deshalb günstiger, weil keine Retrozessionen / Kickbacks bezahlt werden. bei der die Gebühren deutlich tiefer sind als bei den Vertriebsprodukten der entsprechenden Anbieter. Wir können die institutionelle Tranche anbieten, weil wir auf alle Retrozessionen Sammelbegriff für Rückvergütungen von Banken und Produktanbietern an einen Vermögensverwalter. Diese Rückvergütungen sind mit Provisionen vergleichbar und weit verbreitet. Für den Kunden sind sie im Normalfall nicht sichtbar. Sie werden sowohl bei Börsentransaktionen als auch beim Einsatz bestimmter Produkte wie Anlagefonds oder strukturierten Produkte bezahlt. Sie können einmalig oder regelmässig wiederkehrend bezahlt werden. verzichten.
Vorteile einer individuellen Verwaltung der Freizügigkeitsgelder
Bei einer Frühpensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand frühzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer Frühpensionierung. Bei einer Frühpensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. Oftmals spricht man bei einer Frühpensionierung auch von einer vorzeitigen Pensionierung. oder nach einer Scheidung ist das Kapital in der Freizügigkeit oft ein grosser Teil des Gesamtvermögens. Durch eine individuelle Vermögensverwaltung ergeben sich verschiedene Vorteile:
  • Mehr Transparenz bei der Bewirtschaftung Ihres Freizügigkeitskapitals.
  • Sie bestimmen, wie Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben investieren möchten.
  • Zinsertrag kann in die steuerbefreite zweite Säule verschoben werden.
  • Durch die individuelle Verwaltung kann Ihr Freizügigkeitskapital besser auf die Gesamtvermögenssituation abgestimmt werden und dadurch länger in der zweiten Säule verbleiben. Dadurch sparen Sie Vermögenssteuern und bei einer Frühpensionierung auch AHV-Beiträge. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Bei einer frühzeitigen Pensionierung wird die Höhe der Beiträge auf Grund des steuerbaren Vermögens und des 20fachen jährlichen Renteneinkommens berechnet.
  • Reduktion von Transaktionskosten durch kostenlosen Übertrag der Wertschriften ins private Depot Aufbewahrungsort für Wertgegenstände im weitesten Sinne. Bei Wertpapieren ist das Depot der Ort, wo das Bankinstitut die Wertpapiere für Ihre Kunden führt. Normalerweise verlangen die Geldinstitute eine Gebühr für die Depotführung.
    beim Bezug.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Medienbeitrag: Freizügigkeitskapital anlegenInformationen zu den BVV2-Richtlinien