Vermögensverwaltung für Freizügigkeitskapital
«Anstatt teure Fondslösungen erhalten Sie bei uns eine individuelle, transparente und effiziente Vermögensverwaltung für Ihr Freizügigkeitskapital.»
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben individuell durch die VermögensPartner AG verwalten zu lassen. Ihr Kapital wird gemäss den gesetzlichen Anlagerichtlinien für Vorsorgegelder (BVV2-Richtlinien) Die BVV2-Anlagerichtlinien werden bei Vorsorgegeldern angewendet. Ziel ist der Schutz der Anleger. So werden durch die Richtlinien "zulässige Anlagen" definiert und Begrenzungen einzelner Anlageklassen und Schuldner definiert. So darf beispielsweise maximal 50% des Kapitals in Aktien investiert werden. nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen in ETF Abkürzung für den englischen Begriff Exchange Traded Funds oder Indexaktie. Indexaktien haben das Ziel, die Wertentwicklung eines bestimmten Indices wie zum Beispiel den SMI nachzubilden. Da bei einer Indexaktie auf ein aktives Management der Gelder verzichtet wird, fallen die jährlichen Gebühren deutlich tiefer aus als bei einem üblichen Aktienfonds. Der Anleger kann je nach Index trotzdem von einer breiten Diversifikation profitieren.
und andere Kollektivanlagen investiert. Ab einem Guthaben von 500‘000 Franken setzen wir auch Einzeltitel Unter Direktanlagen / Einzeltiteln versteht man die Investition direkt in ein Anlageinstrument und nicht indirekt über ein Finanzprodukt (z.B. Anlagefonds, Indexzertifikate etc.). Von Direktanlagen spricht man vor allem bei direkten Investments in Aktien- und Obligationen. ein. Das bringt Ihnen nicht nur optimale Flexibilität, sondern reduziert auch Ihre Gesamtkosten.

- Mehr Transparenz bei der Bewirtschaftung Ihres Freizügigkeitskapitals.
- Sie bestimmen, wie Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben investieren möchten.
- Zinsertrag kann in die steuerbefreite zweite Säule verschoben werden.
- Durch die individuelle Verwaltung kann Ihr Freizügigkeitskapital besser auf die Gesamtvermögenssituation abgestimmt werden und dadurch länger in der zweiten Säule verbleiben. Dadurch sparen Sie Vermögenssteuern und bei einer Frühpensionierung auch AHV-Beiträge. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Bei einer frühzeitigen Pensionierung wird die Höhe der Beiträge auf Grund des steuerbaren Vermögens und des 20fachen jährlichen Renteneinkommens berechnet.
- Reduktion von Transaktionskosten durch kostenlosen Übertrag der Wertschriften ins private Depot Aufbewahrungsort für Wertgegenstände im weitesten Sinne. Bei Wertpapieren ist das Depot der Ort, wo das Bankinstitut die Wertpapiere für Ihre Kunden führt. Normalerweise verlangen die Geldinstitute eine Gebühr für die Depotführung.
beim Bezug.