Fragen und Antworten zur VermögensPartner AG

Gerne beantworten wir hier die am häufigsten gestellten Fragen zur VermögensPartner AG. Bitte klicken Sie auf die Frage, die Sie interessiert. die Antwort wird automatisch eingeblendet.

Wie schreiben Sie mir die Kickbacks in der Vermögensverwaltung gut?
Alle Kickbacks von Banken (bei Courtage, Depotführung etc.) werden direkt beim entsprechenden Geschäft als Rabatt gutgeschrieben. Auf Abschlussprovisionen bei Fonds (Ausgabeaufschlag) oder anderen Produkten verzichten wir zu 100% zu Gunsten des Kunden. Andere Kickbacks, beispielsweise die Retrozessionen auf der Verwaltungsgebühr bei Anlagefonds, schreiben wir Ihnen bei der Berechnung der Vermögensverwaltungsgebühr gut.
Wie hoch sind die Kickbacks und wo fliessen sie überhaupt?
Bei Bankgebühren (Transaktionsgebühren, Depotgebühren etc.) betragen die Kickbacks circa 25 bis 60 Prozent der üblichen Gebühren für Privatkunden. Bei Finanzprodukten entfallen üblicherweise die Abschlusskosten (z.B. der Ausgabeaufschlag bei Fonds), welche vollumfänglich rückvergütet werden. Zusätzlich werden auch Bestandsprovisionen bei Finanzprodukten vergütet. In den meisten Fällen betragen diese rund 30 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr des entsprechenden Produktes. Erst durch die Rückerstattung aller Kickbacks werden die effektiven Kosten sichtbar und verschiedene Finanzlösungen miteinander vergleichbar. Weil Sie alle Kickbacks zurück erhalten und dadurch keine versteckten Gebühren finanzieren müssen, reduzieren sich Ihre Gesamtkosten.
Gibt es einen Mindestanlagebetrag bei der VermögensPartner AG?
Nein. Wir verlangen keinen Mindestanlagebetrag und grundsätzlich kann jeder Kunde von uns werden. Unsere Depotbanken verlangen für einzelne Geschäfte jedoch Mindestgebühren und aus Kostenüberlegungen kommen die Vorteile einer Vermögensverwaltung durch uns erst ab einem Anlagebetrag von rund 100‘000 Franken zur Geltung. Für Vermögenswerte ab 2.5 Millionen Franken können wir für Sie individuelle Sonderkonditionen ganz nach Ihren Bedürfnissen aushandeln.
Wie wird die VermögensPartner AG kontrolliert?
Die VermögensPartner AG ist einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) unterstellt und beim VQF (Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen) in Zug als Vermögensberater und Vermögensverwalter registriert. Der VQF ist die grösste offizielle Selbstregulierungsorganisation gemäss GwG mit Anerkennung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Zusätzlich lassen wir uns regelmässig von einer unabhängigen Revisionsstelle (Witreva Treuhand und Revisionsgesellschaft) prüfen.
Wieso ist die Vermögensberatung bei der VermögensPartner AG kostenpflichtig?
Viele Finanzberater bieten Gratis-Beratungen an. Sie finanzieren sich durch Provisionen, die sie durch den Verkauf von Finanzprodukten erhalten. Durch diese Vorgehensweise entstehen Interessenkonflikte, weil nicht alle Anbieter gleich hohe Entschädigungen bezahlen: Berater, die sich über Provisionen finanzieren, können ihre Einnahmen erhöhen, wenn sie Empfehlungen abgeben, die hohen Kickbacks auslösen.

Wir verlangen ein Honorar im Stundenaufwand und erstatten Ihnen im Gegenzug alle Provisionen zurück. So ist Kostentransparenz gewährleistet und wir müssen keine Produkte verkaufen, sondern können Sie umfassend und ohne Interessenkonflikte beraten. Sie werden schnell merken: Unsere Unabhängigkeit und Transparenz kommt vor allem Ihnen zu Gute.
Welche Rolle spielt die Depotbank bei einem externen Vermögensverwalter?
Die Bank dient als Aufbewahrungsstelle für die Kundengelder und ermöglicht dem externen Vermögensverwalter den Zugang zur Börse. Wie eng ein Vermögensverwalter mit der Depotbank zusammen arbeitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Wahl der Depotbank sind aber vor allem zwei Kriterien entscheidend: Sicherheit und Kostenstruktur. Der Gläubigerschutz gemäss Bankengesetz gilt bei einer Banken-Insolvenz auch für Kunden, welche ihre Gelder von einem externen Vermögensverwalter betreuen lassen. Bei einer Insolvenz des Vermögensverwalters sind die Vermögenswerte der Kunden nicht betroffen.
Erhalte ich eine Steuerbescheinigung für die von der VermögensPartner AG betreuten Vermögenswerte?
Sie erhalten regelmässig eine detaillierte Aufstellung über alle von der VermögensPartner AG betreuten Gelder. Die Steuerbescheinigung per Ende Jahr ist für die Steuerbehörde verbindlich (Steuer- und Ertragswerte etc.) und wird von unseren Depotbanken erstellt. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos.
Wie viel kostet eine Beratung bei der VermögensPartner AG?
Ein erstes Gespräch ist kostenlos und dient zur Aufnahme der Ausgangslage und Besprechung des weiteren Vorgehens. Entscheiden Sie sich für die Beratung, verrechnen wir unsere Arbeit im Stundenaufwand zu 150 Franken pro Stunde. Vor der Beratung erhalten Sie eine detaillierte Offerte mit einem verbindlichen Kostendach. Erhalten wir Provisionen, leiten wir diese ausnahmslos an Sie weiter. Dies reduziert Ihre Kosten vielfach erheblich und teilweise sind die Provisionen sogar höher als unser vereinbartes Honorar.
Zu welchen Themen berät die VermögensPartner AG?
Wir sind spezialisiert auf umfassende Vermögensberatung für Privatpersonen. Wir haben schon mehrere hundert Beratungsprojekte in den Bereichen Vermögensplanung, Vermögensorganisation und Vermögensverwaltung für unsere Kunden erarbeitet und erfolgreich umgesetzt. Viele Kunden kommen mit einer konkreten Frage zu uns, andere möchten einfach ihr Wertschriftendepot oder ihre Gesamtvermögenssituation untersuchen lassen oder sie möchten eine Zweitmeinung zu einem empfohlenen Finanzprodukt.
Was sind Exchange Traded Funds (ETF's)?
ETF's sind kostengünstige Anlageprodukte, die einen Index, wie beispielsweise den SMI oder den Dow Jones, abbilden. Weil der Fondsmanager nicht aktiv ins Geschehen eingreift, sondern nur den zugrunde liegenden Index nachbildet, nennt man ETF's auch passive Anlageprodukte. Wenn man sich für die richtigen Indices entscheidet, ist eine breite Diversifikation, ähnlich wie bei Anlagefonds, möglich. Dies und der Umstand, dass ETF's bedeutend kostengünstiger sind als aktive Fonds, haben in den letzten Jahren zu einer wachsenden Beliebtheit dieser Finanzinstrumente geführt.
Was sind Retrozessionen / Kickbacks?
Retrozessionen sind Provisionen, die für den Privatanleger im Normalfall nicht sichtbar sind. Sie werden von Produktanbietern und Banken an die Vermögensverwalter oder Produktvermittler bezahlt, damit diese die entsprechenden Finanzprodukte bei Ihren Kunden einsetzen oder diese empfehlen. Solche Provisionen fliessen beim Kauf und Verkauf von Anlagefonds in Form von Ausgabeaufschlägen sowie als jährliche Rückvergütung eines Teils der Fondsgebühren (Management Fee). Weiter erhalten Vermögensverwalter Rückvergütungen bei der Courtage beim Kauf und Verkauf von Wertschriften, bei der Depotführungsgebühr und teilweise auch bei Devisengeschäften.