Kapital aus der Pensionskasse beziehen

Tiefere Steuern, hohe Flexibilität bei der Planung der persönlichen Einkommensströme, oft bessere Absicherungsmöglichkeiten des Ehepartners und vor allem der Erben sowie je nach Geldanlage höhere Renditechancen. Das sind die Hauptgründe, weshalb sich angehende Rentner für einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse entscheiden.

Entscheidungskriterien Kapitalbezug

Bei der Entscheidung über einen Kapitalbezug sind immer auch die emotionellen Faktoren zu berücksichtigen.

Einkommenslücke bei einer vorzeitigen Pensionierung

Wie viel man beziehen kann, variiert je nach Pensionskasse

Gesetzlich ist festgeschrieben, dass mindestens 25 Prozent des von Ihnen obligatorisch versicherten Teils des angesparten Kapitals in der zweiten Säule als Kapital bezogen werden können. Viele Pensionskassen ermöglichen aber deutlich höhere Kapitalbezüge. Bei zahlreichen Kassen ist auch ein voller Kapitalbezug erlaubt. Den Betrag oder die Quote des maximalen Kapitalbezugs steht oft auf dem Pensionskassenausweis. Ansonsten kann man die Bedingungen eines Kapitalbezugs bei der Pensionskasse anfragen und man findet diese auch im Pensionskassenreglement.

Langfristig zu planen ist zentral

Viele glauben, dass sie durch einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei guter Börsenentwicklung selber eine höhere Rendite – und damit eine höhere Rente – als die Pensionskasse erwirtschaften können. Vielfach ist das auch der Fall. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Bei einem Kapitalbezug steigt nicht nur das Risiko, Geld zu verlieren. Auch die Verantwortung steigt. Entweder muss man sein Geld selbst mit Fachwissen und Disziplin verwalten oder einen seriösen und kompetenten Vermögensverwalter finden.

Ein Vermögensverwalter sollte darauf spezialisiert sein, ein regelmässiges Einkommen aus Vermögen zu generieren, kostengünstige Finanzinstrumente auswählen und langfristig denken. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das bezogene Kapital zu schnell aufgebraucht wird und dass zu wenig Kapital im Alter zur Verfügung steht. Als grobe Faustregel gilt: Die meisten, die sich für einen Kapitalbezug entscheiden, haben neben der Pensionskasse weitere Vermögenswerte als „Reserve“, um im schlimmsten Fall auch längere Börsenkorrekturen unbeschadet zu überstehen.

Zudem sollte die finanzielle Planung der Pensionierung problemlos aufgehen, damit auch in Bezug auf das (rein finanziell betrachtete) Langleberisiko im höheren Alter keine Überraschungen auftreten. Bei einer knappen Finanzierbarkeit der Pensionierung ist von einem Kapitalbezug tendenziell abzuraten.

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Das Vermögen nach dem Kapitalbezug richtig verwalten

Geld, das nach einem Kapitalbezug einfach auf dem Konto liegt, wäre in der Pensionskasse wahrscheinlich besser aufgehoben gewesen. Man hätte also lieber die Rente bezogen. Das gilt grundsätzlich bei jeder Zinssituation, bei Negativzinsen umso mehr. Ziel muss es sein, ein langfristiges Anlagekonzept zu verfolgen, durch bewusstes Eingehen von Anlagerisiken langfristig eine ansprechende Rendite zu erzielen sowie den Kapitalbedarf bei der Ausrichtung der Anlagen zu berücksichtigen.

Das Anlagevermögen kann auf verschiedene Anlagekategorien verteilt werden. Für den Kapitalbedarf der ersten Jahre nach der Pensionierung sollten nur sichere Geldanlagen ohne kurzfristige Wertschwankungen eingesetzt werden. Bei einem längeren Anlagehorizont kommen auch risikoreichere Anlagen wie beispielsweise Aktien in Frage. Kurz- und mittelfristig können zwar Verluste erzielt werden, langfristig sind die Renditechancen aber deutlich höher.

Lebenserwartung und Renditechancen

Vor allem zwei Faktoren entscheiden darüber, wie viel Rente Sie von Ihrem Vermögen erwarten dürfen. Die Lebenserwartung der wichtigste Faktor. Lebt jemand nach der Pensionierung nur noch wenige Jahre, „dürfen“ die jährlichen Bezüge hoch ausfallen und die Rendite hat weniger Einfluss auf die „Rentenhöhe“. Weil niemand seine Restlebenserwartung genau abschätzen kann, muss man mit einem finanziellen Polster kalkulieren. Der zweite wichtige Faktor ist die Renditeerwartung. Diese wird umso wichtiger, je länger man den Anlagehorizont (also die Restlebenserwartung) ansetzt.

Der aktuell Umwandlungssatz in der Pensionskasse beträgt 6.8%. Das bedeutet, dass ein Kapital von 100‘000 Franken in eine lebenslange Rente von 6‘800 Franken umgewandelt wird. Der obligatorische Umwandlungssatz gilt für Männer mit Pensionierungsalter 65, bei Frauen liegt dieses bei 64 Jahren. Wenn jemand Kapital aus der Pensionskasse bezieht, müssen je nach Anlagehorizont folgende Renditen erzielt werden, um dieselbe Rentenhöhe zu erzielen. Die so generierte Rente besteht einerseits aus Kapitalverzehr und andererseits aus laufenden Renditen. Am Schluss der „simulierten“ Anlageperiode ist das Kapital aufgebraucht:

Anzahl Jahrebenötigte Rendite
10 Jahre-7.6% Rendite pro Jahr (netto)
15 Jahre0.3% Rendite pro Jahr (netto)
20 Jahre3.5% Rendite pro Jahr (netto)
25 Jahre5.1% Rendite pro Jahr (netto)
30 Jahre5.9% Rendite pro Jahr (netto)
35 Jahre6.4% Rendite pro Jahr (netto)
40 Jahre6.7% Rendite pro Jahr (netto)

Lesebeispiel: Damit die Rente und der Kapitalbezug genau gleich abschneiden, muss bei einer Restlebenserwartung von 25 Jahren beim Kapitalbezug eine Rendite von 4.58% erzielt werden. Kapitalauszahlungs- und Einkommenssteuern sind bei diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Anmerkung: Es handelt sich um Nettorenditen: Hier wird sichtbar, wie wichtig tiefe Gebühren in der langen Sicht sind. Wer die Gesamtgebühren um 1.6% senkt, kann dieselbe Rente 40 Jahre lang anstatt 25 Jahre lang auszahlen.

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Der Mischsatz ist tiefer

Viele Pensionskassenversicherte haben nicht nur einen obligatorisch versicherten Teil, sondern auch einen überobligatorischen. Das bedeutet, dass beim Umwandlungssatz ein Mischsatz angewendet wird. Dieser kann deutlich tiefer sein als der Umwandlungssatz im gesetzlich viel strenger reglementierten obligatorischen Teil. Das gleiche Berechnungsbeispiel sieht bei einem Umwandlungssatz von 4.5% wie folgt aus:

Anzahl Jahrebenötigte Rendite
10 Jahre-14.4% Rendite pro Jahr (netto)
15 Jahre-5.1% Rendite pro Jahr (netto)
20 Jahre-1.1% Rendite pro Jahr (netto)
25 Jahre1.0% Rendite pro Jahr (netto)
30 Jahre2.2% Rendite pro Jahr (netto)
35 Jahre3.0% Rendite pro Jahr (netto)
40 Jahre3.5% Rendite pro Jahr (netto)

Das Risiko beim Kapitalbezug wird oft überschätzt

Jeder, der Kapital aus der Pensionskasse bezieht, sollte sich vorgängig fragen, ob er der „Kapitaltyp“ ist oder nicht. Wenn das Geld nach der Pensionierung eher knapp ist, ist ein Kapitalbezug selten die richtige Option. Ist aber finanzieller Spielraum vorhanden, kann von den Vorteilen eines Kapitalbezugs profitiert werden. Auch die Renditeerwartungen sind oft höher als in der Pensionskasse. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Gutbetuchte meist einen überobligatorischen Versicherungsteil haben und deshalb der Umwandlungssatz deutlich tiefer ist. Nicht zu unterschätzen ist, dass sich auch Pensionskassen dem allgemeinen Marktgeschehen nicht entziehen können.

Von einer nachhaltig schlechten Börsenentwicklung und langfristig trüben Wirtschaftsaussichten ist auch ein Kapitalbezug betroffen. Nominale Rentenkürzungen sind zwar nicht auszuschliessen, aber eher unwahrscheinlich. Finanziell angeschlagene Pensionskassen können aber, ähnlich wie hoch verschuldete Staaten, von einer hohen Inflation profitieren. Eine Pensionskasse lässt in diesem Fall die Rente in Franken unverändert, während die Inflation steigt. Kaufkraftbereinigt nimmt die Rente jedes Jahr ab, während Beiträge der aktiv Versicherten steigen und die Geldanlagen der Pensionskassen bei Inflation tendenziell steigende Renditen erzielen.