
Steueroptimierung
Im Zusammenhang mit der Pensionierung gibt es bei jeder Ausgangslage Optimierungspotenziale bei der Steuersituation. Bei Personen mit Liegenschaften, höheren Einkommen, grösserem Gesamtvermögen oder Unternehmern sind die Möglichkeiten besonders vielfältig. Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Steueroptimierungsmassnahmen kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden.
Muster bei der Steueroptimierung
Steuern bei der Pensionierung optimieren heisst vor allem Steuern planen. Die Muster der verschiedenen Optimierungsmöglichkeiten sind dabei immer dieselben:
- Ausnutzung von Vorsorgeprivilegien (Abzüge vom steuerbaren Einkommen ausnutzen, keine Vermögenssteuern, keine Steuern auf Erträgen etc.)
- Verteilung einmaliger Effekte auf verschiedene Steuerjahre (Bruch der Progression, Koordination Pauschal- und Individualabzüge etc.)
- Vorzug steuerfreier gegenüber steuerbaren Einkünften (z.B. Wertschriftenerträge)
- Ausnutzung von Sonderregelungen kantonaler Steuerverordnungen
- Ausnutzung vorteilhafter Steuerarten oder günstigeren Tarifen in gewissen Kantonen
- Frühzeitige Reaktion bei sich anbahnenden Änderungen im Steuergesetz
Wer sich nicht genau informiert, verspielt schnell einige zehntausend Franken – oder je nach Ausgangslage sogar noch deutlich mehr.
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Viele Steueroptimierungsmöglichkeiten bei der Pensionsplanung
Das Potenzial zur Steueroptimierung ist in den Jahren vor der Pensionierung besonders gross, weil sich die steuerliche Situation grundlegend verändert. Das gilt für Angestellte, Selbständige und Firmeninhaber. Drei Beispiele:
Rente oder Kapital
Der Entscheid, ob aus der zweiten Säule eine Rente oder das Kapital bezogen wird, hat grossen Einfluss auf die Steuersituation nach der Pensionierung. Langfristig ist aus rein steuerlicher Sicht der Kapitalbezug meist interessanter. Wichtig ist, die Bezüge zu planen, auf andere Steueroptimierungsmassnahmen abzustimmen und allenfalls zu staffeln.
Wohnortwechsel
Nicht selten wird in den Jahren rund um das Pensionierungsdatum auch ein Wohnortwechsel ins Auge gefasst. Dabei spielt der Zeitpunkt eine zentrale Rolle. Es lohnt sich, die Steuern genau zu vergleichen. Dabei sind neben steuerlichen Aspekten aber auch Faktoren wie beispielsweise Immobilienpreise und Mieten zu berücksichtigen.
Verkauf eines Unternehmens
Je nach Ausgangslage macht es Sinn, eine Personengesellschaft früh genug in eine juristische Person (AG oder GmbH) umzuwandeln. Der vollständige Verkauf einer juristischen Person ist meist steuerfrei und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer hingegen eine Einzel- oder Kollektivgesellschaft verkauft, muss den Gewinn versteuern und Sozialversicherungsbeiträge abliefern.
Pensionierungsberatung der VermögensPartner AG
Unsere Pensionierungsberatung beinhaltet auch die Abklärung bezüglich Steueroptimierungsmöglichkeiten. Durch Steuereinsparungen kann unser Beratungshonorar in der Regel mehr als kompensiert werden. Weitere Informationen zum Thema Pensionierungsberatung finden Sie hier.