Optimierung Kapitalauszahlungssteuern

Bevor man die Kapitalauszahlungssteuer optimiert, muss man verstehen, wie sie funktioniert. Zuerst ist wichtig zu wissen, dass die Berechnungssysteme und die Höhe der Steuer je nach Kanton stark variieren. Zudem ist zu beachten, dass in den meisten Kantonen mit einer Steuerprogression gerechnet wird. Je höher der Bezugsbetrag ist, desto höher wird die Steuer relativ zur Auszahlung. Für 100‘000 Franken Bezug bezahlt man also unter Umständen beispielsweise das Dreifache an Steuern wie für einen Betrag von 50‘000 Franken. Bei den meisten Optimierungen geht es folglich darum, von regionalen Unterschieden zu profitieren oder die Progression zu brechen.

Wichtig ist ebenfalls zu wissen: Die Auszahlungssteuer bei Kapitalbezügen aus der Vorsorge fällt auch auf Bundesebene an. Gewisse Massnahmen lohnen sich also in jedem Fall, auch wenn sie kantonal keinen Einfluss auf die Steuerhöhe haben. Die Bundessteuer kann in den meisten Fällen optimiert werden. Wie immer bei Steueroptimierung müssen einzelne Massnahmen auf die restliche Steuersituation abgestimmt werden.

Staffelung von Auszahlungen

Gerade mit der Staffelung der Auszahlungen von Vorsorgegeldern kann oftmals eine wesentliche Steuerersparnis erzielt werden.

Einkommenslücke bei einer vorzeitigen Pensionierung

Kapitalbezüge auf verschiedene Jahre verteilen

Die sogenannte Staffelung von Kapitalbezügen lohnt sich vor allem dann, wenn die Steuerprogression am Steuerdomizil hoch ist. In gewissen Gemeinden spart man über 10’000 Franken, wenn man einen Bezugsbetrag von 500‘000 Franken auf zwei Steuerjahre verteilt. In Gemeinden mit wenig Progression sind es immerhin noch rund 5’000 Franken. Bei einer Million sind die Beträge schon deutlich höher. Es stellt sich die Frage, wie man Bezüge überhaupt staffeln kann.

Bei der Säule 3a oder bei Freizügigkeitsgeldern ist das relativ einfach. Diese können während einer gewissen Zeit vor oder in gewissen Situationen auch nach der Pensionierung bezogen werden. Der Bezugszeitpunkt kann bis zu einem gewissen Punkt also frei gewählt werden. Bei Geldern in der Pensionskasse ist das nicht so einfach möglich. Sie müssen grundsätzlich zum Pensionierungszeitpunkt bezogen werden.

Gute Möglichkeiten, um zu optimieren, sind Teilpensionierungen. Bei Einhaltung gewisser Vorgaben kann ein Teilbezug beim ersten Pensionierungsschritt und ein zweiter bei der vollständigen Pensionierung stattfinden. Bei Immobilienbesitzern können auch sogenannte WEF-Bezüge aus der zweiten Säule sinnvoll sein. Auch hier müssen aber gewisse Fristen und Vorgaben eingehalten werden, damit das Vorgehen steuerlich akzeptiert wird. Weiter ist wichtig zu wissen, dass je nach Kanton Bezüge von Ehepartnern im selben Jahr zur Berechnung der Progression zusammengezählt werden.

Zudem muss frühzeitig geplant werden, weil 3a-Konten immer nur als Gesamtbetrag bezogen werden können. Wächst ein 3a-Konto Jahr für Jahr durch Einzahlungen und Zinsen, gilt als Faustregel, dass bei rund 50‘000 Franken (das kann je nach Kanton abweichen) ein neues Konto eröffnet werden sollte.

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Spezielles beim Freizügigkeitsfall

Wenn Sie Gelder direkt von der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überweisen, sollte einiges beachtet werden. Die Pensionskasse sollte angewiesen werden, den Betrag auf zwei verschiedene Freizügigkeitskonten zu transferieren. Die beiden Konten können später gestaffelt bezogen werden. Bei nur einem Freizügigkeitskonto kann keine Staffelung erzielt werden, weil Freizügigkeitsgefässe immer als Ganzes bezogen werden müssen.

Wenn auf einem Freizügigkeitskonto also beispielsweise 100‘000 Franken parkiert sind, ist es nicht möglich, zuerst 50‘000 Franken zu beziehen und in einem späteren Steuerjahr nochmals 50‘000 Franken. Gelder von der Pensionskasse fliessen oft nach einer Scheidung, bei einer Arbeitslosigkeit, Arbeitspause oder allenfalls bei einer Frühpensionierung direkt in die Freizügigkeit.

Kapitalauszahlungssteuern sparen durch Verlegung des Wohnsitzes

Wer den Wohnort wechseln möchte, um Kapitalauszahlungssteuern zu optimieren, sollte sich genau informieren. Ein Umzug lohnt sich nur, wenn das Bezugskapital entsprechend hoch ist. Damit die Steuerbehörden den Umzug akzeptieren, muss der Lebensmittelpunkt effektiv in die neue Wohngemeinde verschoben werden. Die Behörden überprüfen, ob der Wohnortwechsel nur auf dem Papier vollzogen wurde oder ob wirklich der Lebensmittelpunkt am neuen Wohnort ist. Entsprechend müssen auch gewisse Fristen eingehalten werden, bis die Steuerbehörden einen erneuten Umzug steuerlich akzeptieren.

Steuern können nachgefordert werden. Den Wohnort zwecks Optimierung der Kapitalauszahlungssteuern zu wechseln macht also vor allem dann Sinn, wenn man zum Pensionierungspunkt so oder so umziehen möchte. Es ist regelmässig der Fall, dass angehende Rentner in ihr Ferienhaus umsiedeln oder nach der Pensionierung in eine kleinere Wohnung ziehen möchten. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Zeitpunkt sorgfältig zu planen.

Die Höhe der Kapitalauszahlungssteuern ist dann sicherlich ein wichtiges Entscheidungskriterium. Zentral ist aber, die steuerlichen Fragen nicht einzeln, sondern integral zu betrachten und auf andere Bereiche abzustimmen.

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