Steuern beim Kapitalbezug

In der Schweiz gibt es verschiedene Steuerarten. Neben der Einkommens- und Vermögenssteuer ist für angehende Rentner vor allem die Kapitalauszahlungssteuer wichtig. Sie fällt beispielsweise bei Kapitalbezügen aus der Pensionskasse oder der Säule 3a an. Sie wird bei jedem Bezug von Vorsorgegeldern fällig.

Kapitalbezug – steuern optimieren

Gerade beim Bezug von Vorsorgegeldern sind die Möglichkeiten zur Steueroptimierung vielfältig.

Einkommenslücke bei einer vorzeitigen Pensionierung

Merkmale und Eigenschaften der Kapitalauszahlungssteuer

Die Steuer beim Kapitalbezug ist eine völlig separate Steuer. Sie wird unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen berechnet. Wenn also zwei Nachbarn mit derselben Konfession den gleichen Betrag an Vorsorgekapital beziehen, zahlen sie in jedem Fall dieselbe Steuer. Unabhängig davon, ob sich ihre übrige Einkommens- und Vermögenssituation unterscheidet. In den meisten Kantonen unterliegt die Auszahlungssteuer einer Progression.

Das bedeutet, dass bei einem Bezug von 100‘000 Franken die Steuer mehr als doppelt so hoch ausfällt wie bei einem Bezug von 50‘000 Franken. Die Progression wird zudem in den meisten Kantonen auf dem in einem Jahr bezogenen Gesamtbetrag berechnet. In der Regel werden Bezüge von Ehepartnern im selben Jahr addiert, um die Progression zu bestimmen. Bei der Berechnung der Progression gibt es je nach Kanton grosse Unterschiede.

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So hoch sind die Kapitalauszahlungssteuern bei Alleinstehenden

Berechnungsbasis: Unverheiratete Person, ohne Kirchensteuer; Auszahlung mit Alter 65, Berechnung der Progression für Auszahlungsbeträge zwischen 25‘000 Franken und 500‘000 Franken; Stand 2024, Angaben ohne Gewähr

KantonGemeindeCHF 25’000CHF 100’000CHF 250’000CHF 500’000
AGAarau5395’01418’12541’707
AIAppenzell3633’38511’73226’032
ARHerisau1’8667’97522’53250’099
BEBern7584’75016’69442’243
BLLiestal8413’87512’28233’732
BSBasel7665’32520’78247’382
FRFribourg9165’61523’11256’712
GEGenève2414’66316’81939’400
GLGlarus1’2185’38316’05234’672
GRChur7213’39511’08229’432
JUDelémont1’3226’24121’67448’461
LULuzern5235’26918’00840’800
NENeuchâtel1’2045’84319’94042’928
NWStans6423’69612’64327’854
OWSarnen1’3505’91017’37037’308
SGSt. Gallen1’3976’09717’83738’242
SHSchaffhausen3313’53313’19028’947
SOSolothurn4045’00617’56338’326
SZSchwyz2262’43814’71043’358
TGFrauenfeld1’5346’64719’21240’992
TIBellinzona9664’37513’53236’604
URAltdorf9424’28013’29529’157
VDLausanne6454’71417’70942’347
VSSion1’0664’77515’94446’291
ZGZug3563’39312’53930’019
ZHZürich1’1064’93514’93236’967

So hoch sind die Kapitalauszahlungssteuern bei Verheirateten

Berechnungsbasis: Verheiratete Person, ohne Kirchensteuer; Auszahlung mit Alter 65, Berechnung der Progression für Auszahlungsbeträge zwischen 25‘000 Franken und 500‘000 Franken; Stand 2024, Angaben ohne Gewähr

KantonGemeindeCHF 25’000CHF 100’000CHF 250’000CHF 500’000
AGAarau5233’50515’80138’499
AIAppenzell1932’64211’16625’712
ARHerisau1’3885’94417’68739’912
BEBern7423’90015’39538’404
BLLiestal8253’69412’06233’412
BSBasel7505’14420’56247’062
FRFribourg7205’07422’35255’852
GEGenève03’18814’73735’885
GLGlarus1’2025’20215’83234’352
GRChur7053’21410’86224’412
JUDelémont1’0695’10917’72239’660
LULuzern4194’198116’99239’683
NENeuchâtel1’1885’14418’08142’137
NWStans6262’91712’17027’534
OWSarnen1’3345’72917’15036’988
SGSt. Gallen1’2255’41416’36235’412
SHSchaffhausen1502’49911’87428’627
SOSolothurn523’81415’87137’537
SZSchwyz2091’5509’69132’446
TGFrauenfeld1’2655’45416’46235’612
TIBellinzona9504’19413’31229’312
URAltdorf9264’09913’07528’837
VDLausanne4583’73815’38738’443
VSSion1’0294’51015’48645’258
ZGZug3402’05012’14429’903
ZHZürich1’0904’75414’71232’112

Optimierungsmöglichkeiten nutzen

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Je nach Kanton andere Ausprägung der Kapitalauszahlungssteuer

Je nach Wohngemeinde variiert die Höhe der Kapitalbezugssteuer massiv. Weil sich die Berechnungsmethode an kantonalen Vorgaben richten muss, sind die Unterschiede innerhalb von Kantonen weniger gross als zwischen den einzelnen Kantonen. Dazu ein Beispiel: Bei einer alleinstehenden Person ohne Konfession fallen die Steuern bei einem Bezugsbetrag von 500‘000 Franken in Appenzell (günstigster Kantonshauptort) 30’680 Franken tiefer aus als in der teuersten Gemeinde (Fribourg). Im Kanton Zürich (ab Steuerjahr 2022) ist Maschwanden die teuerste Gemeinde und verlangt für den Kapitalbezug von einer halben Million 38’296 Franken. Am günstigsten ist Kilchberg mit einer Steuer von 31’289 Franken. Der Unterschied ist vergleichsweise gering. Innerhalb von Zürich sind die Unterschiede im Vergleich zu anderen Kantonen aber noch relativ gross, weil es sich um einen grossen Kanton mit ganz unterschiedlichen Gemeinden handelt (alle Daten Stand 2024, ohne Gewähr).

Kapitalauszahlungssteuern optimieren

Die grossen regionalen Unterschiede bei der Höhe der Kapitalauszahlungssteuern bieten sich an, um diese zu optimieren. Regionale Unterschiede auszunutzen funktioniert jedoch nur, wenn vorgegebene Fristen eingehalten werden und der Wohnsitz auch tatsächlich und nachhaltig verlegt wird. Diese Möglichkeit der Optimierung kommt also nur für sehr wenige angehende Rentner in Frage, auch wenn sie je nach aktuellem Wohnort eine der effektivsten wäre. Ansonsten gilt es vor allem, die Progression optimal zu brechen. Auch hier gilt, dass die Optimierungsmassnahmen je nach Kanton unterschiedlich aussehen.