Ein Überblick zur Pensionskasse

Die Pensionskasse stellt die zweite Säule im Schweizer Vorsorgesystem dar. Sie ist ein zentraler Pfeiler der Wohlstandssicherung im Alter. Sie ist bei den meisten Rentnern die wichtigste Einkommensquelle. Die zweite Säule ist für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch.

Pensionskasse – die wichtigsten Eckdaten

  • Die Pensionskasse unterscheidet zwischen einem obligatorischen (BVG) und dem überobligatorischen Teil
  • Im obligatorischen Teil sind Einkommen bis zu einem Betrag von 88’200 Franken versichert. Pensionskassenbeiträge von höheren Einkommen werden dem überobligatorischen Teil zugewiesen.
  • Der Koordinationsabzug beläuft sich auf 25’725 Franken.
  • Ab einem Einkommen von 22’050 pro Jahr muss ein Arbeitnehmer in der Pensionskasse versichert werden. Auf diesem Teil leisten weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge.
  • Der gesetzliche Umwandlungssatz für den BVG Teil beträgt 6.8% (Stand 2024)

Pensionskasse: Welche Themen sind wichtig?

Finanzierung und Funktionsweise einer Pensionskasse

Die Beiträge in die zweite Säule werden sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bezahlt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens die Hälfte der Beiträge durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Mindestbeiträge sind bei jungen Arbeitnehmern tiefer (beispielsweise 7% im Alter von 25 bis 34 Jahren) während sie vor der Pensionierung am höchsten sind (18% im Alter von 55 bis 65 Jahren). Während die erste Säule (AHV) zu einem grossen Teil anhand des Umlageverfahrens (Arbeitnehmer zahlen direkt die Renten der Pensionierten) finanziert wird, funktioniert die 2. Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Es wird für jede versicherte Person eine individuelle Rechnung geführt. Der Staat reguliert und kontrolliert die zweite Säule zwar relativ stark, gewährt den privaten Pensionskassen aber auch viel Spielraum.

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Optimierungsmöglichkeiten bei der Pensionierung

Die zweite Säule wird durch steuerliche Anreize vom Staat gefördert. Solche Anreize können oft – nicht nur im Rahmen der zweiten Säule – zur bewussten Steuerreduktion eingesetzt werden. Der Gesetzgeber erlaubt dies ausdrücklich, gibt aber die Rahmenbedingungen vor. Rund 15 Jahre vor der Pensionierung sollte sich jeder Versicherte Gedanken machen, ob und wie er von allfälligen Steuersparmöglichkeiten profitieren kann. Einige Massnahmen funktionieren nur, wenn sie frühzeitig geplant werden.

Häufige Fragen zur Pensionskasse

Das Gesetz regelt, welche Leistungen durch die Pensionskasse in der zweiten Säule des Schweizer Vorsorgesystems versichert sein müssen. Dieser Teil wird Obligatorium genannt. Höhere Einkommen die freiwillig durch die Pensionskasse versichert werden zählen zum Überobligatorium.

Der Umwandlungssatz beschreibt das Verhältnis zwischen Alterskapital in der Pensionskasse und der bezahlten Rente. Im obligatorischen Teil ist dieser Umwandlungssatz gesetzlich festgelegt und liegt bei 6.8% (Stand 2024). In der Regel werden die Umwandlungssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil von der Pensionskasse separat ausgewiesen.

Für den überobligatorischen Teil des Alterskapitals sind die Pensionskassen frei in der Festlegung des Umwandlungssatzes.

Pensionskassen können einen sogenannten umhüllenden Umwandlungssatz zur Anwendung bringen (Mischsatz). Dieser gilt sowohl für den obligatorischen als auch für den überobligatorischen Teil der Pensionskasse. Rechtlich gesehen muss die Pensionskasse aber immer sicherstellen, dass die Rentenleistungen (absolut in Franken gesehen) über das Gesamtkapital mindestens 6.8% des obligatorischen Alterskapitals entspricht.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden sondern ist abhängig von vielen Faktoren. Wichtig zu wissen ist: Der Entscheid kann grundsätzlich nur einmal erfolgen. Daher ist es zentral diese Frage frühzeitig im Rahmen einer Planung zu hinterfragen.

Eigenheiten der Pensionskassen

Die zweite Säule ist stark reguliert und es gibt viele Mindeststandards, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Leistungen der einzelnen Pensionskassen sind aber sehr unterschiedlich. Das hängt einerseits mit unterschiedlichen Vorgaben durch die Arbeitgeber zusammen, andererseits aber auch mit dem Management der Pensionskasse. Zudem gibt es verschiedene Modelle – beispielsweise das Modell der Vollversicherung oder teilautonome Pensionskassen – die ganz unterschiedlich funktionieren. Vor allem relevante Unterschiede für angehende Rentner gibt es bei Umwandlungssätzen und Hinterbliebenenleistungen. Ehe- und Konkubinatspartner mit zwei Pensionskassen können oft sehr stark optimieren. Je nach Ausgangslage kann man die Vorteile der einen Pensionskasse nutzen, während die Nachteile durch die Kasse des Partners ausgeglichen werden. Alle Details zu den Rahmenbedingungen einer Pensionskasse finden sich im Pensionskassenreglement.

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