Wie hoch wird meine AHV Rente sein?

Die Sicherstellung der Existenz durch die AHV ist noch immer in der Bundesverfassung verankert. Das Gesetz schreibt Minimal- und Maximalleistungen bei der AHV-Altersrente vor. Generell gesagt ist die AHV-Maximalrente doppelt so hoch wie die AHV-Minimalrente. In der Schweiz erhält rund die Hälfte aller Rentenbezüger die Maximalrente.

AHV 21 Reform: Rechner für Frauen

Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 haben einen Anspruch auf einen Zuschlag zur ordentlich berechneten AHV-Rente. Berechnen Sie hier, wie hoch dieser Zuschlag und andere Eckwerte für Frauen sind.

AHV 21 Rechner für Frauen
Höhe der AHV-Rente

Kennzahlen zur AHV Rente (Stand 2023)

Einzelpersonen

Maximale AHV-Einzelrente pro JahrCHF 29’400
Minimale AHV-Einzelrente pro JahrCHF 14’700

Ehepaare

Maximale AHV-Rente als EhepaarCHF 44’100
Minimale AHV-Rente als EhepaarCHF 29’400

Faktoren zur Berechnung

Anzahl Beitragsjahre für Vollrente (Männer)44
Anzahl Beitragsjahre für Vollrente (Frauen)43 (ab 01.01.2024 44 Jahre)
Durchschnittliches Einkommen für MaximalrenteCHF 88’200

Hinweis zu den Renten für Ehepaare: Seit der 10. AHV-Revision gibt es keine Ehepaarrente mehr. Neu erhält jeder Ehepartner seine eigene AHV Rente. Die Plafonierung von 150% einer maximalen AHV-Einzelrente bleibt aber weiterhin bestehen.

Die Höhe der AHV Altersrente wird durch zwei Faktoren bestimmt. Einerseits die Anzahl der Jahre in welchen Beiträge in die AHV geleistet wurden und andererseits die Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens während der AHV-Beitragszeit. Für eine Maximalrente aus der AHV muss sowohl eine vollständige AHV-Beitragsdauer als auch das notwendige durchschnittliche Einkommen erreicht sein.

Höhe der AHV-Rente – Faktoren

Anzahl Beitragsjahre bestimmen die AHV-Höhe

Die AHV berücksichtigt die bezahlten AHV-Beiträge ab Alter 21. Wer also bis zum ordentlichen Pensionierungsalter lückenlos in die AHV einzahlt, verfügt über 44 (Männer) bzw. 43 (Frauen) Beitragsjahre (für Frauen gilt ab 01.01.2024 ebenfalls 44 Jahre) und hat damit Anspruch auf eine sogenannte Vollrente. Für jedes fehlende Beitragsjahr (AHV Beitragslücke) wird die AHV-Rente in der Regel um rund 2.3% gekürzt.

Damit gilt: Eine AHV Minimalrente erhält also jeder, der keine Beitragslücken aufweist. Zusätzlich ist für die Berechnung der Höhe der Rente auch das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend.

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Höhe der AHV-Vollrente bei unterschiedlichen Einkommen

Die nachstehende Tabelle zeigt die monatlichen AHV und Witwen- / Witwer Renten in Franken bei einer vollen Beitragsdauer (Vollrente) und verschiedenen Durchschnittseinkommen (Stand 2023).

Durchschnittliches JahreseinkommenAHV-RenteWitwen- / Witwerrente
14’7001’225980
22’0501’3841’107
29’4001’5441’235
36’7501’7031’362
44’1001’8621’490
51’4501’9601’568
58’8002’0581’646
66’1502’1561’725
73’5002’2541’803
80’8502’3521’882
88’2002’4501’960

Durchschnittliches Jahreseinkommen

Für die Berechnung des durchschnittlichen Jahreseinkommens sind neben dem Erwerbseinkommen auf welchem AHV Beiträge geleistet wurden, auch folgende Faktoren massgebend:

  • Erziehungsgutschriften bei der AHV
  • Betreuungsgutschriften bei der AHV

Zusätzlich wird das Einkommen während der Beitragszeit mit einem Faktor aufgewertet. Damit wird die Inflation ausgeglichen, so dass frühere Beitragsjahre die gleiche Gewichtung haben wie spätere. Um einen Anspruch auf eine Maximalrente zu haben, muss das aufgewertete Durchschnittseinkommen mindestens rund CHF 86’000 betragen.

Höhe der AHV berechnen lassen

Um zu erfahren, ob eine lückenlose Beitragsdauer vorliegt, kann ein individueller Kontoauszug (IK) bei der AHV bestellt werden. In den meisten Fällen ist eine Bestellung online möglich und dauert in der Regel ca. 2 Wochen.

Wer aber genau wissen will, welche AHV Rente erwartet werden kann, hat die Möglichkeit eine AHV-Rentenvorausberechnung zu bestellen. Die Bestellung muss bei der AHV-Ausgleichskasse erfolgen, bei der die Person angeschlossen ist und dauert mit 2-3 Monaten oftmals etwas länger.

Höhe der AHV Rente bei Ehepaaren

Für die Berechnung der Höhe der AHV-Rente für Ehepaare sind zusätzliche Faktoren relevant. Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erfolgt das sogenannte Splitting. Dabei werden die massgeblichen Einkommen während der Ehedauer je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben.

Ebenfalls ist ein Splitting unmittelbar bei einer Scheidung vorgesehen. Dieses erfolgt jedoch nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Antrag. Geht dies bei einer Scheidung vergessen, erfolgt das Splitting spätestens zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Danach werden die Renten jedes Ehepartners neu berechnet und beide Renten gegebenenfalls plafoniert. Das bedeutet, dass Ehepartner gemeinsam nicht mehr als 150% einer maximalen AHV-Einzelrente erhalten können.

Häufige Fragen bezüglich AHV-Rentenhöhe

Wie hoch die eigene AHV-Rente sein wird ist einerseits von der Anzahl der Beitragsjahre und andererseits von der Höhe des durchschnittlichen Einkommens während der AHV Beitragspflicht abhängig. Eine Einzelperson kann maximal eine Rente von 2’450 Franken pro Monat (Stand 2023) erhalten. Die minimale Rente bei einer vollen Beitragsdauer beläuft sich auf 1’225 Franken pro Monat.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens werden zusätzlich Aufwertungsfaktoren und Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften berücksichtigt.

Um die Höhe der eigenen AHV-Rente zu erfahren bestellen Sie eine Rentenvorausberechnung bei der zuständigen Ausgleichskasse.

Um einen Anspruch auf eine Witwenrente zu haben müssen die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt sein. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen.

Nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters liegt die Höhe der Witwenrente entweder bei der eigenen Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin bei 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

 

Der Anspruch auf die AHV Rente beginnt am ersten Tag des Monats welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. Das ordentliche Rentenalter ist für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre (Stand 2023). Ab 01.01.2024 erhöht sich das Referenzalter für Frauen auf ebenfalls 65 Jahre.

Die AHV Rente kann entweder ein oder zwei Jahre vorbezogen oder ein bis fünf Jahre aufgeschoben werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten AHV vorbeziehen und AHV aufschieben.

Der Anspruch auf eine Altersrente aus der AHV erlischt am Ende des Monats des Todesfalls.

Sind Sie rentenberechtigt, besteht ein Anspruch auf Kinderrenten. Diese werden für Kinder bis zum 18. Altersjahr (bei Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr) ausbezahlt.

Bei Ehepaaren gilt: Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das Pensionierungsalter erreicht, werden die während der Ehedauer von beiden Ehepartner einbezahlten AHV Beiträge hälftig geteilt. Danach erfolgt eine Neuberechnung der Renten und gegebenfalls eine Plafonierung.

Ein Splitting erfolgt auch bei einer Scheidung, jedoch nur auf Antrag hin. Geht dies vergessen, erfolgt das Splitting von amteswegen bei der Pensionierung.

Ehepaare können zusammen maximal 150% einer maximalen Einzelrente beziehen. Sind die berechneten AHV Einzelrenten zusammengezählt über diesem Betrag, werden diese plafoniert.

Von einer Vollrente spricht man, sobald eine volle Beitragsdauer von 44 Jahren für Männer bzw. 43 Jahren für Frauen (ab 01.01.2024 ebenfalls 44 Jahre) besteht. Eine Vollrente entspricht nicht zwingend einer Maximalrente, da zusätzlich das durchschnittliche Erwerbseinkommen berücksichtigt werden muss.