Die AHV aufschieben

Neben einem Vorbezug der AHV-Rente ist es auch möglich, die Auszahlung der AHV-Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufzuschieben. Ein AHV-Aufschub bewirkt, dass während der Aufschubszeit keine AHV-Renten bezahlt werden. Als Ausglelich für den Verzicht wird später – nach der Aufschubsdauer – eine höhere AHV-Rente ausbezahlt. Ob sich ein AHV-Aufschub finanziell lohnt, ist massgeblich von der persönlichen Restlebenserwartung sowie der Individuellen Steuersituation abhängig. Wird nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, so kann ein Aufschub der AHV prüfenswert sein.

AHV aufschieben – das ist wichtig

  • Die AHV kann ein bis fünf Jahre aufgeschoben werden
  • Die Mindestdauer für einen AHV Aufschub beträgt 1 Jahr
  • Nach einem Jahr kann die AHV Rente monatlich abgerufen werden
  • Der Zuschlag der AHV-Rente beläuft sich auf 5.2% bis 31.5%
  • Eine Anmeldung des Aufschubs ist zwingend
  • Ohne Anmeldung entfällt ein Anspruch auf einen Zuschlag

Ein Vorteil ist: Die Dauer des Aufschubs muss nicht vorab bestimmt werden. Nach der minimalen Aufschubsdauer von einem Jahr kann die Rente jederzeit (auf Monatsende) abgerufen werden. Für den AHV-Aufschub besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag zur Altersrente. Dieser richtet sich nach der Dauer des Aufschubs und wird in Prozent der Rentenhöhe definiert. Dabei wird nicht zwischen Frauen und Männer unterschieden, auch wenn statistisch betrachtet Frauen eine längere durchschnittliche Restlebenserwartung haben.

Wichtig: Wer die AHV aufschieben will, muss dies innerhalb eines Jahres ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bei der AHV anmelden. Wer die Frist verpasst, hat keinen Anspruch mehr auf einen Zuschlag zur AHV-Rente.

Die AHV aufschieben – Seminar

Erfahren Sie mehr zum Aufschub der AHV und anderen Themen rund um die Altersvorsorge an unserem Pensionierungsseminar.

Jetzt anmelden und profitieren!
AHV aufschieben

Zuschläge bei einem AHV-Aufschub

Stand 2024

Anzahl Jahre0 bis 2 Monate3 bis 5 Monate6 bis 8 Monate9 bis 11 Monate
15.2%6.6%8.0%9.4%
210.8%12.3%13.9%15.5%
317.1%18.8%20.5%22.2%
424.0%25.8%27.7%29.6%
531.5%

Rentenbezug während der Aufschubszeit

Um die AHV-Rente während des Aufschubs abzurufen, muss die Auszahlung beantragt werden. Nach Ablauf der maximalen Aufschubszeit von fünf Jahre erfolgt eine automatische Auszahlung. Das notwendige Formular ist bei den AHV Ausgleichskassen verfügbar. Ohne Angabe des Zeitpunkts ab welchem die AHV bezogen werden will erfolgt die Auszahlung unmittelbar ab dem Folgemonat des Antragsdatums.

Ein Tipp: Achten Sie bei einem Abruf der AHV Rente nach einem Aufschub der AHV darauf, dass der Bezug auf den Beginn eines Dreimonatsabschnitts festlegen, um von einem höheren Zuschlag zu profitieren (siehe Tabelle oben).

Häufige Fragen zum AHV Aufschub

Ein Widerruf während der Mindestaufschubdauer von einem Jahr ist problemlos möglich. In einem solchen Fall werden die aufgelaufenen AHV-Renten rückwirkend ab Beginn des Anspruchs nachbezahlt, jedoch ohne Zuschlag oder einer Verzinsung.

Im Grundsatz kann jeder die AHV-Rente aufschieben. Es gibt aber zwei Ausnahmen. Bezüger einer Invalidenrente oder wenn zur Altersrente Hilflosenentschädigungen bezahlt werden, ist ein Aufschieben der AHV nicht möglich.

Unter folgenden Umständen kann ein Aufschub der AHV-Rente lohnenswert sein:

  • Die persönliche Restlebenserwartung wird als hoch eingeschätzt
  • Durch eine Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters befindet man sich weiterhin in einer hohen Steuerprogression.

In der Regel und unter normalen Umständen zahlt sich das Aufschieben der AHV jedoch selten aus. Vor einem AHV-Aufschub sollten die Einzelheiten genau abgeklärt werden.

Der Aufschub der AHV ist in der Regel nur bei einer weitergehenden Erwerbstätigkeit sinnvoll und sollte kritisch hinterfragt werden. In der Regel fliessen solche Fragen in eine Planung der eigenen Pensionierung mit ein.

Der Aufschub der AHV Rente ist ein bis fünf Jahre möglich und muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr.

Längere Erwerbstätigkeit, länger AHV Beiträge zahlen

Wird die Erwerbstätigkeit über das AHV Alter hinaus weitergeführt, müssen auch weiterhin AHV Beiträge bezahlt werden, unabhängig davon, ob die Rente aufgeschoben wird oder nicht. Es besteht jedoch ein Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat (CHF 16’800 pro Jahr, Stand 2024). Wird der Freibetrag überschritten, so muss nur auf dem Betrag welcher den Freibetrag übersteigt AHV-Beiträge bezahlt werden. Gut zu wissen: Bei mehreren Arbeitgebern gilt die Freigrenze für jeden separat. Auf den Freibetrag kann seit der AHV21 Reform verzichtet werden. Ausserdem ist eine Neuberechnung der Rente bis Alter 70 möglich. AHV-Beiträge nach dem Referenzalter können also zu einer Verbesserung der Rente führen (im Gegensatz zu früher).

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) müssen ab ordentlicher Pensionierung dagegen keine mehr geleistet werden.

Den AHV Aufschub hinterfragen

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich in Bezug auf den AHV Aufschub beraten!

Termin vereinbaren