Wohneigentumsförderung – Kapitalbezug aus der Pensionskasse fürs Eigenheim

Bei jüngeren Personen und Familien dient die Wohneigentumsförderung (WEF) in erster Linie dazu, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Das ist auch der Grund, weshalb die Wohneigentumsförderung eingeführt wurde. Während bei jungen Personen die Wohneigentumsförderung in erster Linie als Starthilfe auf dem Weg zum Eigenheim gebraucht wird, kann sie je nach Ausgangslage bei älteren Personen – insbesondere bei der Pensionierungsplanung – auch als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden.

Wohneigentumsförderung

Beim Kauf einer Liegenschaft darf maximal 10% des Eigenkapitals aus einem WEF-Bezug der Pensionskasse stammen.

Wer kann von der Wohneigentumsförderung aus der 2. Säule profitieren?

Grundsätzlich steht die Wohneigentumsförderung jedem offen, der einen Pensionskassenanschluss hat. Die Förderung kann beim Kauf einer dauerhaft selbstbewohnten Immobilie oder auch zur Amortisation von Hypotheken eingesetzt werden. Ebenfalls können mit der Wohneigentumsförderung Investitionen in eine bestehende selbstbewohnte Liegenschaft – beispielsweise Renovationen – getätigt werden. Ganz frei ist man jedoch nicht: Bis zu einem Alter von 50 Jahren darf das gesamte Kapital in der Pensionskasse in Form eines WEF bezogen werden.

Wer älter ist, kann über den höheren der folgenden zwei Beträge verfügen: Das Alterskapital in der 2. Säule im Alter von 50 Jahren oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs angesparten Vorsorgekapitals. Der bezogene Betrag muss mindestens 20‘000 Franken betragen. Zudem gilt, dass Vorbezüge nur alle fünf Jahre getätigt werden können und je nach Pensionskasse nur bis zu einem gewissen Alter möglich sind. Die meisten Pensionskassen vermerken das maximal mögliche WEF-Bezugskapital auf dem jährlichen Pensionskassenausweis. Es gilt zu berücksichtigen, dass je nach Pensionskassenreglement leicht unterschiedliche Regeln zur Anwendung kommen.

WEF-Bezug aus der Pensionskasse

Ein WEF-Bezug kann ungewollte Auswirkungen auf die Altervorsorge haben. Wir beraten Sie beim optimalen Vorgehen.

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Wie kann man einen WEF zur Steueroptimierung nutzen?

In erster Linie geht es darum, die Kapitalbezugssteuern zu reduzieren. Wer die Hypothek im Alter so oder so amortisieren möchte und zum Pensionierungszeitpunkt einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse plant, hat Optimierungspotenzial. Durch einen WEF-Bezug kann Kapital bereits einige Jahre vor der Pensionierung bezogen und für die Rückzahlung der Hypothek eingesetzt werden. Mit der richtigen Vorgehensweise kann die Steuerlast bei der Kapitalbezugssteuer im Vergleich zum Bezug zum Pensionierungszeitpunkt erheblich gesenkt werden.

Ziel ist es, den Bezug auf mindestens zwei Steuerperioden zu verteilen und so die Progression zu brechen. Durch Koordination des WEF-Bezugs auf den Bezug weiterer Vorsorgegelder (Säule 3a, Freizügigkeitskonten, Kapitalbezug des Ehepartners) kann die Steuer weiter reduziert werden. Das Einhalten gewisser Fristen ist dabei entscheidend. Das Einhalten von Fristen ist ebenfalls zentral, wenn vor dem WEF-Bezug mit dem Gedanken der Steueroptimierung Kapital in die Pensionskasse eingebracht werden soll.

Das Wichtigste zum WEF-Bezug

  • Ein WEF-Bezug aus der Pensionskasse kann nur alle fünf Jahre erfolgen.
  • Der Mindestbetrag für einen WEF-Bezug beläuft sich auf 20’000 Franken
  • Bis Alter 50 kann das gesamte Alterskapital aus der Pensionskasse bezogen werden.
  • Ab Alter 50 ist die Bezugsmöglichkeit für eine Wohneigentumsförderung auf 50% des Alterskapitals oder der Altersleistung mit Alter 50 (es gilt der höhere der beiden Beträge) beschränkt.
  • Ein WEF-Bezug kann nur für selbstbewohntes Wohneigentum erfolgen.
  • Bei einem Verkauf der Liegenschaft muss der WEF-Bezug grundsätzlich zurückbezahlt werden.

Einkauf in die zweite Säule mit späterem WEF-Bezug

Sofern Einkaufspotenzial in der Pensionskasse besteht, kann man mit einem WEF-Bezug unter Umständen steuerlich gleich doppelt profitieren. Durch gestaffelte Pensionskasseneinkäufe können je nach Ausgangslage massiv Steuern reduziert werden. Nach Verstreichen der gesetzlichen Fristen können die in die zweite Säule eingebrachten Geldbeträge (oder Teile davon) wieder bezogen und mittels WEF zur Amortisation der Hypothek verwendet werden.

Durch den WEF-Bezug kann auch die Auszahlungssteuer gestaffelt werden. Das ist vor allem in Kantonen mit hoher Progression bei den Kapitalbezugssteuern effektiv. Dieses Vorgehen ist steuerrechtlich erlaubt, sofern gewisse Fristen zwischen Einkäufen und Bezügen eingehalten werden. Es ist deshalb wichtig, dass ein solches Vorgehen umfassend geplant und auf andere Massnahmen zur Steueroptimierung abgestimmt wird. Die Möglichkeiten müssen von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.

WEF-Bezug – Das sind die Rahmenbedingungen

Die Bedingungen eines WEF-Bezugs sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Es gibt klare Vorgaben, wer einen WEF-Bezug tätigen kann und welches die Rahmenbedingen sind. Bei gewissen Parametern sieht der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum vor und es gibt Unterschiede von Pensionskasse zu Pensionskasse.

Bis zum 50. Geburtstag darf man das gesamte Pensionskassenguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehen. Wer älter ist, kann maximal die Hälfte des angesparten Vorsorgekapitals oder den Betrag, der mit Alter 50 in der Pensionskasse vorhanden war, beziehen. Es darf jeweils der höhere der beiden Beträge bezogen werden. Auf dem jährlichen Pensionskassenausweis wird bei vielen Pensionskassen der maximale Betrag, der für einen WEF-Bezug zur Verfügung steht, angegeben. Ansonsten kann der Betrag bei der Pensionskasse angefragt werden.

Der Mindestbetrag, der im Rahmen der Wohneigentumsförderung aus der 2. Säule bezogen werden kann, beträgt 20‘000 Franken.

Einkäufe in die zweite Säule können bei einer Vorsorgelücke immer getätigt werden. Es stellt sich jedoch die Fragen nach der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Einkäufe. Bevor Einkäufe in die zweite Säule steuerlich abzugsberechtigt sind, müssen frühere WEF-Bezüge zuerst vollständig in die Pensionskasse zurückgeführt werden.

Eine maximale Anzahl ist nicht vorgeschrieben. Zwischen zwei WEF-Bezügen muss aber mindestens eine Zeitspanne von fünf Jahren liegen.

Ein PK-Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist in der Regel nur bis drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt möglich. Je nach Pensionskasse kann es Abweichungen geben.

Damit Kapital aus der zweiten Säule in Form eines WEF-Bezugs bezogen werden kann, muss bei verheirateten Personen der Ehegatte seine schriftliche Zustimmung geben.

Wenn jemand Gelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung aus der Pensionskasse beziehen möchte, muss er Eigentümer der Immobilie sein. Das bedeutet, dass er im Grundbuch als Eigentümer / Miteigentümer vermerkt sein muss. Eltern können also beispielsweise nicht einen WEF-Bezug für die Liegenschaft ihrer Kinder tätigen, weil sie nicht Eigentümer der zu finanzierenden Liegenschaft sind. Es reicht auch nicht aus, wenn jemand in einem Haus oder einer Wohnung (z.B. des Partners) lebt. Voraussetzung ist das Eigentum.

Eine Liegenschaft, die mit Hilfe eines WEF-Bezugs finanziert wird, muss dauerhaft selbst bewohnt werden. Ein WEF-Bezug für eine Ferienimmobilie, einen Zweitwohnsitz oder eine Renditeliegenschaft ist nicht zulässig.

Geht jemand Konkurs, der einen WEF-Bezug getätigt hat, kann das in der Liegenschaft steckende Kapital gepfändet werden.

Je nach Pensionskasse kann es lange dauern, bis ein WEF-Bezug „abgewickelt“ ist. Oftmals geht es schnell, in der Praxis sind aber auch Fälle bekannt, bei denen sich Pensionskassen bis zu einem halben Jahr Zeit liessen. Es lohnt sich, frühzeitig Abklärungen zu treffen.

Viele Pensionskassen stellen den administrativen Aufwand, der bei einem WEF-Bezug anfällt, dem Bezüger in Rechnung. Meist handelt es sich dabei um eine pauschale Bearbeitungsgebühr.

Wird eine Immobilie nach einem WEF-Bezug wieder verkauft, muss das mit dem WEF-Bezug bezogene Kapital wieder in die Pensionskasse zurückbezahlt werden, sofern nicht innert einer gewissen Frist eine neue Immobilie im Rahmen der Wohneigentumsförderung gekauft wird. Diese Rückzahlungspflicht gilt nicht bei Bezügen aus der Säule 3a. Auch aus diesem Grund lohnt es sich oft, zuerst Kapital aus der Säule 3a für einen Immobilienkauf zu verwenden und die 2. Säule nur anzutasten, wenn auch dann zu wenig Kapital für den Kauf vorhanden ist.

Bei der Auszahlung von Pensionskassenkapital werden Steuern fällig. Das gilt auch bei einem WEF-Bezug. Es kommen die gleichen Steuertarife zur Anwendung wie bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt. Die Berechnung der Steuer wird separat vom Einkommen. Wer den WEF-Bezug zurückbezahlt – also wieder in die zweite Säule einbringt – kann die beim Einkauf bezahlte Steuer beim Steueramt zurückfordern.

Bezug für Wohneigentum – Seminar

Der WEF-Bezug kann eine Möglichkeit zur Steueroptimierung darstellen und sollte in der Pensionierungsplanung berücksichtigt werden.

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