Bezug der Säule 3a für Wohneigentum

3a-Guthaben sind üblicherweise erst ab fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zur freien Verfügung. Der Staat macht Steuergeschenke, will aber im Gegenzug, dass die Bürger für’s Alter vorsorgen. Genau gleich wie bei dem Kapital in der Pensionskasse gibt es aber auch in der Säule 3a Ausnahmen. Es ist auch in der Säule 3a möglich, Kapital für den Kauf oder die Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum zu beziehen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Kapital aus der Säule 3a die Hypothek zu amortisieren. In diesem Zusammenhang spricht man von einem sogenannten WEF-Bezug. WEF steht für Wohneigentumsförderung. Während es beim Pensionskassenkapital einen gesetzlichen Mindestbetrag für den Bezug gibt, können in der Säule 3a auch schon kleinere Beträge bezogen werden.

Den WEF-Bezug planen

Auch ein WEF-Bezug sollte geplant werden. Wir helfen Ihnen die optimale Variante zu finden.

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Rahmenbedingungen des WEF aus der Säule 3a

Damit ein WEF-Bezug getätigt werden kann, muss es sich um eine selbstbewohnte Liegenschaft handeln. Der Bezüger muss in jedem Fall im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie aufgeführt sein. Das gilt auch bei verheirateten Personen. Ein Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung kann nicht mit einem WEF finanziert werden. WEF-Bezüge sind nur in gewissen Abständen möglich: Zwischen zwei WEF-Bezügen aus der Säule 3a müssen mindestens fünf Jahre vergangen sein, damit diese steuerlich als separate Bezüge betrachtet werden.

Ist der Abstand kleiner, zählt die Steuerbehörde die Bezugsbeträge zusammen und eruiert so die Steuerprogression. Das kann unter Umständen ins Geld gehen. Im Gegensatz zu einem WEF-Bezug aus der Pensionskasse kann immer das gesamte Kapital bezogen werden, unabhängig vom Alter des Bezügers. Bezüge müssen nicht zuerst zurückbezahlt werden, bevor wieder steuerlich abzugsfähige Einzahlungen getätigt werden können. Das ist ein grosser Vorteil im Vergleich zu einem WEF-Bezug in der zweiten Säule.

Steueroptimierung mit einem 3a WEF-Bezug

Bei Bezügen aus der Säule 3a wird eine Steuer fällig. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen ordentlichen Bezug oder um einen Bezug im Rahmen eines WEF handelt. Die Steuer wird separat vom Einkommen und vom Vermögen des Bezügers berechnet. Mehr dazu hier: Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer

Wichtig zu wissen ist, dass die Steuer tiefer ausfällt, wenn die Bezüge auf mehrere Jahre verteilt werden. Genau dazu kann unter Umständen ein WEF-Bezug getätigt werden. Können Sie auf Grund Ihrer Ausgangslage (beispielsweise weil Sie nur ein 3a-Konto mit einem hohen Saldo haben) keine Staffelung mit ordentlichen Bezügen erreichen, kommt dafür allenfalls das Instrument des WEF in Frage. Sie können mit einem Bezug ja auch eine allfällige Hypothek amortisieren. Allenfalls war das zum Pensionierungszeitpunkt so oder so geplant.

In diesem Fall ist es wahrscheinlich lohnenswert, den Bezug vorzuziehen und allenfalls nur einen Teil der Säule 3a zu beziehen. Der restliche Betrag kann dann ordentlich bezogen werden. Wer die Fristen einhält, kann so je nach Ausgangslage viele Tausend Franken Steuern sparen.

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WEF-Bezug aus der Säule 3a oder der Pensionskasse?

Wenn das Kapital in der Säule 3a ausreicht, ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll, nur das Kapital in der Säule 3a zu beziehen und das Kapital in der Pensionskasse nicht anzutasten. Eine Beurteilung durch einen Experten ist bei einem WEF-Bezug aber in jedem Fall ratsam. Ob ein WEF-Bezug sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur von der persönlichen Steuersituation. Bei Bezügen aus der zweiten Säule sollte in jedem Fall überprüft werden, ob und in welchem Umfang die Vorsorge- und Risikoleistungen tangiert sind. Eine allfällige Vorsorgelücke sollte in jedem Fall analysiert und allenfalls geschlossen werden.