Den eigenen Pensionskasseneinkauf planen und optimieren

Wer einen Pensionskasseneinkauf nicht nur zu Vorsorgezwecken, sondern ganz bewusst auch zur Steueroptimierung nutzt, hat in erster Linie das Ziel, die Steuerprogression zu brechen. Die Steuerprogression ist umso höher, je mehr Einkommen jemand versteuern muss. Im Extremfall kann die Steuerprogression bei 50 Prozent liegen. Das bedeutet, dass bei einer Reduktion des steuerbaren Einkommens von 1‘000 Franken insgesamt 500 Franken weniger Steuern anfallen. Je höher die eigene Steuerprogression ist, desto interessanter sind demzufolge aus steuerlicher Sicht Pensionskasseneinkäufe.

Soll ich mich in die Pensionskasse einkaufen?

Ob ein Pensionskasseneinkauf sinnvoll ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann zwischen zwei Varianten eines Pensionskasseneinkaufs unterschieden werden:

  • Einkauf mit späterem Rentenbezug: Das Ziel dieses Einkaufs ist es bei der Pensionierung eine höhere Rente zu erhalten.
  • Einkauf mit späterem Kapitalbezug: Hier wird die Pensionskasse lediglich zur Steueroptimierung genutzt. Das einbezahlte Kapital wird bei der Pensionierung wieder aus der Pensionskasse bezogen.

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Das Vorgehen sollte daher frühzeitig geplant und genau abgeklärt werden.

Bei höheren Einkommen ist die Steuereinsparung grösser

Steuerprogression kurz erklärt: Für höhere Einkommen zahlt man nicht nur nominal, sondern auch prozentual höhere Steuern. Dies wird im sogenannten Grenzsteuersatz ausgedrückt, der die Progression bei einem bestimmten Einkommen angibt. Eine Steuerprogression von 20% bedeutet beispielsweise, dass man 200 Franken mehr Steuern bezahlen muss, wenn man sein steuerbares Einkommen um 1‘000 Franken erhöht.

Für wen lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf?

Wer herausfinden will, ob sich ein Pensionskasseneinkauf rein finanziell lohnt, kann die Nettorendite nach Steuern auf dem eingekauften Frankenbetrag berechnen. Das funktioniert nicht immer auf die letzte Kommastelle genau, weil sich externe Faktoren, Risiken und Chancen in der Zukunft verändern können und die Renditeberechnung beeinflussen. Einen Anhaltspunkt gibt eine Renditeberechnung aber allemal. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, ob das in die Pensionskasse einbezahlte Kapital bei der Pensionierung als Rente oder als Kapital aus der Pensionskasse bezogen wird. Wer später Kapital bezieht, kann in einer Geldflussrechnung die Steuereinsparung vom einbezahlten Betrag abziehen (Nettoeinzahlung) und den in der Pensionskasse verzinsten Endbetrag (nach Abzug der Kapitalauszahlungssteuern) der Nettoeinzahlung gegenüberstellen.

Soll ich in die Pensionskasse einzahlen?

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Anhand der Jahre zwischen dem Einkauf und dem Bezug kann man die Rendite berechnen. Bei einem Rentenbezug ist das Vorgehen ähnlich. Ebenfalls müssen die Beträge der Geldflussrechnung um Steuereffekte bereinigt werden (Steuereinsparung bei der Einzahlung sowie Einkommenssteuer beim Bezug der Rente). Anhand der geschätzten Lebenserwartung kann eine Renditeberechnung erfolgen. Kennt man die so berechnete erwartete Renditebandbreite auf dem in die Pensionskasse einbezahlten Betrag, kann der Pensionskasseneinkauf mit Anlagealternativen verglichen werden.

Zu beachten gilt, dass sich die Parameter in der Pensionskasse ändern können. Dies geschieht bei einem Wechsel des Arbeitgebers, kann aber auch durch Anpassungen bei der eigenen Pensionskasse erfolgen. Ziel eines Pensionskasseneinkaufs zu Optimierungszwecken muss es sein, dass der grösste Teil der Rendite durch Steuereinsparungen (risikoneutral) und nicht durch Anlageerfolg erzielt wird.

Steuern sparen mit einem Pensionskasseneinkauf – das Wichtigste

  • Wer Einkäufe in die Pensionskasse staffelt, also auf mehrere Jahre verteilt, bricht die Steuerprogression besser als wenn der volle Einzahlungsbetrag im selben Steuerjahr einbezahlt wird. Planen lohnt sich.
  • In gewissen Kantonen ist die Höhe der Vermögenssteuer nicht zu unterschätzen. Es muss berücksichtigt werden, dass der einbezahlte Betrag während einer gewissen Zeit als Vorsorgevermögen gilt und deshalb nicht als Vermögen versteuert werden muss.
  • Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto höher ist die Steuereinsparung durch die Einzahlung.
  • Je tiefer die Kapitalauszahlung ist (je nach Wohngemeinde unterschiedlich), desto spannender sind Einkäufe in die Pensionskasse mit späterem Kapitalbezug.
  • Einkauf und Bezug dürfen zeitlich nicht zu nahe zusammenliegen, da sonst unter Umständen der Einkauf steuerlich nicht akzeptiert wird.
  • Anlageerträge (Zinsen, Dividenden) müssen in der zweiten Säule nicht als Einkommen versteuert werden.
  • Kapitalbezüge nach einen Pensionskasseneinkauf sollten unter Ehepartnern und je nach Steuerkanton auch auf andere Bezüge (Säule 3a, Freizügigkeitsgelder) abgestimmt werden.
  • Jahresrenditen von 10 bis 20 Prozent sind nicht unrealistisch. Insbesondere bei einem späteren Kapitalbezug und einer tendenziell kurzen Dauer zwischen Einzahlung und Bezug sind die zu erwartenden Renditen hoch. Das hängt damit zusammen, dass in diesem Fall Steuereinsparungen nur über wenige Jahre verteilt werden.

Einkauf und WEF Vorbezug

Ein Bezug für die Wohneigentumsförderung (WEF-Bezug) muss immer zuerst zurückbezahlt werden bevor ein steuerbegünstigter Einkauf in die Pensionskasse möglich ist.

Kapitalbezug nach einem Pensionskasseneinkauf

Steuerlich gibt es in der Praxis Probleme, wenn zum Pensionierungszeitpunkt Kapital innerhalb von drei Jahren nach einem Pensionskasseneinkauf bezogen wird. Steuerbehörden können in diesem Fall die durch den Pensionskasseneinkauf gesparten Steuern zurückfordern. Deshalb gilt, dass in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe getätigt werden sollten, falls Kapital aus der Pensionskasse bezogen wird. Bei einem Rentenbezug spielt der Zeitpunkt des Einkaufs hingegen keine Rolle. Bei einem ganzen oder teilweisen Kapitalbezug gilt grundsätzlich eine dreijährige Sperrfrist. Je nach Ausgangslage gilt es, diesbezüglich vorgängig genaue Abklärungen zu treffen.

Einkäufe in die Pensionskasse bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassen

Sind bei Ehepaaren beide Ehepartner berufstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, gilt es genau abzuklären, bei welcher Pensionskasse ein Einkauf sinnvoller ist. Wenn bei beiden Ehepartnern Einkaufspotenzial besteht, gilt es, die beiden Pensionskassen genau miteinander zu vergleichen. Kauft man sich in die schlechtere der beiden Vorsorgestiftungen ein, kann das auf Grund von sehr unterschiedlichen Leistungen, grosse finanzielle Nachteile bedeuten. Es lohnt sich, vor Einkäufen die Pensionskassenreglemente genau zu vergleichen und die Vor- und Nachteile der beiden Pensionskassen abzuwägen.

Pensionskasseneinkauf – das sind die Alternativen

Grundsätzlich gibt es viele Alternativen zu einem Pensionskasseneinkauf. Vor einem Einkauf müssen die Vor- und Nachteile abgewogen und mit Alternativen verglichen werden. Dabei steht auch das persönliche Ziel im Vordergrund. Wenn mit dem Einkauf die monatliche Rente erhöht werden soll, sehen die Alternativen ganz anders aus als bei einem Einkauf mit der Absicht, die Steuern maximal zu optimieren. Als Alternativen ergeben sich folgende Möglichkeiten (nicht abschliessend und nicht wertend):

  • Das Geld auf einem Konto lassen
  • Investition in Obligationen
  • Investition in Aktien
  • Edelmetalle
  • Investitionen in eine Liegenschaft (Eigenheim, Amortisation der Hypothek, vermietete Liegenschaft etc.)
  • Kauf einer Lebensversicherung
  • Einzahlungen in die Säule 3a
  • Geld parkieren und später eine Leibrente oder Zeitrente abschliessen

Bei den Alternativen muss jeweils die Rendite nach Steuern im Vergleich zum Pensionskasseneinkauf verglichen werden. In vielen Fällen ist der Einkauf in die eigene Vorsorgeeinrichtung renditemässig sehr interessant. Gerade bei Personen ab Alter 55 sollten Pensionskasseneinkäufe unbedingt geprüft werden.

Häufige Fragen zum Pensionskasseneinkauf

Welcher Einkauf in die Pensionskasse möglich ist, ist davon abhängig ob eine Vorsorgelücke in der zweiten Säule besteht. Diese Information findet sich üblicherweise auf dem Vorsorgeausweis der in der Regel mindestens einmal jährlich dem Versicherten zugestellt wird. Ist auf dem Vorsorgeausweis der maximale Betrag für einen Pensionskasseneinkauf nicht ersichtlich so sollte die Pensionskasse direkt angefragt werden.

Grundsätzlich ist ein Einkauf in die Pensionskasse bis zum Zeitpunkt der Pensionierung möglich, sofern eine Vorsorgelücke besteht. Dabei gilt es jedoch die Sperrfrist von drei Jahren zu beachten. Das bedeutet, dass bei einem Kapitalbezug der letzte Einkauf maximal drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen darf (taggenaue Betrachtungsweise).

In diesem Fall dürfte die Steuerbehörde die eingesparte Steuer nachfordern. Je nach Pensionskasse kann es auch sein, dass die Einzahlung welche die dreijahres Frist verletzt nicht mehr als Kapital sondern nur noch als Rente bezogen werden kann. Im Zweifelsfall fragen Sie direkt bei Ihrer Pensionskasse nach.

Der Einkaufsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Dabei sind erhebliche Steuereinsparungen möglich.

Die Gelder in der Pensionskasse sind in der Regel bis zum Erreichen des Pensionierungsalters gesperrt und können nur in Ausnahmefällen bezogen werden (z.B. Bezug für Wohneigentumsförderung). Sollte der Einkauf die dreijährige Sperrfrist verletzen so entstehen neben den möglichen Nachteilen in der Pensionskasse auch steuerliche Nachteile (Rückzahlung Steuerersparnis).

Bei der Planung einer Frühpensionierung kann es durchaus sein, dass in der Pensionskasse auf ein Frühpensionierungszeitpunkt eine Vorsorgelücke besteht und diese durch Einkäufe geschlossen werden kann. Zu beachten ist aber: Entschliesst sich ein Arbeitgeber nach dem Auskauf einer Frühpensionierung sich doch nicht pensionieren zu lassen können empflindliche Einbussen entstehen. Daher sind solche Einkäufe genau zu planen.

Oftmals haben Arbeitnehmer in der Pensionskasse die Möglichkeit in Bezug auf die Sparbeiträge unter verschiedenen Ansätzen zu wählen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den höchstmöglichen Sparbeitrag zu wählen.

Eine weitere Möglichkeit auf Stufe Arbeitgeber wäre es, den Koordinationsabzug zu reduzieren oder gänzlich wegzulassen. Dabei erhöhen sich die versicherten Löhne und es wird unter Umständen zusätzliches Einkaufspotenzial generiert. Sprechen Sie hier mit Ihrer Pensionskasse über die Möglichkeiten. Solche Vertragsanpassungen können aber nur durch den Arbeitgeber als Ganzes umgesetzt werden.

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