Zwangspensionierung – unfreiwillig in Pension

Ab Alter 50 wird es zunehmend schwieriger für Arbeitnehmer nach einer Kündigung einen neuen Job zu finden. Viele fürchten sich deshalb zu Recht vor einem Jobverlust im fortgeschrittenen Alter. Bei einer Zwangspensionierung ist die Pensionierung nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber gewollt. Anstatt eine Kündigung auszusprechen, geht der Arbeitnehmer vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension. In Grossbetrieben oder bei Restrukturierungen mit Sozialplan ist die Zwangspensionierung oft so ausgestaltet, dass sie mit lukrativen finanziellen Anreizen kombiniert wird. Leider ist das aber nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Und so stehen viele, die von einer Zwangspensionierung betroffen sind, vor grossen finanziellen Problemen. Je nach Beruf und Arbeitgeber ist es sinnvoll, ab einem gewissen Alter einen Plan B zu haben. Wer gut vernetzt ist, findet rascher wieder einen Job.

Zwangspensionierung – gut zu wissen!

Wer ab Alter 58 unfreiwillig die Stelle verliert, kann sich gemäss Artikel 47a des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in der Pensionskasse weiterversichern lassen.

Wichtig: Wird die Versicherung für mehr als zwei Jahre weitergeführt, so ist bei der Pensionierung nur noch ein Rentenbezug möglich.

Vielleicht kann man sich auch ein zweites Standbein aufbauen, indem man ein Hobby ausbaut. Zum Glück kommt nicht jede Zwangspensionierung überraschend, aber meist rechnet man als Arbeitnehmer eben doch nicht damit. Wer von der Zwangspensionierung überrascht wird und eher knappe finanzielle Mittel hat, sollte eine Planung machen, um die bestmögliche Finanzierung der Frühpensionierung zu erreichen.

Eine Planung gibt auch Sicherheit – man weiss danach, woran man ist und wo man noch optimieren kann. Wenn genügend Kapital vorhanden ist, geht es bei der Planung vor allem darum, Optimierungspotenzial beispielsweise bei den Steuern zu erkennen und auszunutzen. Gerade bei einer Zwangspensionierung sind die Möglichkeiten vielfältig.

Weiterversicherung in der Pensionskasse nach einer Zwangspensionierung

Laut Artikel 47a des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) haben Arbeitnehmer, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle unfreiwillig verlieren die Option, in der zweiten Säule bis zum ordentlichen Rentenalter versichert zu bleiben. Das ist für viele eine attraktive Lösung. Einerseits ist man weiterhin gegen Risiken wie Invalidität oder Tod versichert. Andererseits müssen Rentenleistungen nicht vorzeitig bezogen werden und die Kürzungen, die durch eine Frühpensionierung entstehen, werden reduziert.

Der freiwillige Verbleib in der Pensionskasse als aktiv versicherte Person ist jedoch auch mit Kosten verbunden. Der Frührentner muss mindestens die Beiträge für die Risikoleistungen selbst berappen – und zwar auch den Anteil, der bis anhin sein Arbeitgeber finanzierte. Basis für die Berechnung ist der letzte versicherte Lohn. Eine Weiterversicherung des Sparteils ist möglich, erfolgt aber auf freiwilliger Basis.

Folgen einer Zwangspensionierung

In einer Pensionierungsplanung können auch Szenarien einer Zwangspensionierung beleuchtet werden, damit die Folgen besser abgeschätzt werden können.

Termin vereinbaren
Zwangspensionierung Beratung

Trotz Zwangspensionierung den finanziellen Überblick bewahren

In Bezug auf die finanzielle Sicherung des Ruhestandes sind die letzten Jahre im Arbeitsleben mit Abstand die wichtigsten. Die private Sparquote, die Beiträge an die Pensionskasse durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Verzinsung (Stichwort Zinseszinseffekt) sind am höchsten. Wird durch den Arbeitgeber keine finanzielle Unterstützung geboten, sind die Einbussen entsprechend hoch.

Dazu eine Faustregel: findet die Zwangspensionierung fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung ohne finanzielle Abfederung statt, reduzieren sich die Altersleistungen in der zweiten Säule um etwa einen Drittel. Die Unterschiede variieren jedoch von Pensionskasse zu Pensionskasse. Zudem darf die Einkommenslücke bis zur ordentlichen Pensionierung nicht unterschätzt werden.

Die AHV kann frühestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden – jedoch auch nur mit grossen Einbussen. Überlegen Sie sich, wie Sie die Einkommenslücken decken können. Privates Vermögen, die Säule 3a oder im besten Fall eine durch den Arbeitgeber mitfinanzierte Überbrückungsrente sind die häufigsten Möglichkeiten. Je nach Ausgangslage kann auch ein Bezug von Arbeitslosengeldern eine gute Lösung sein. Als Basis für die langfristige Planung des Rentenalters ist immer eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben.

Pensionierung vorbereiten – Seminar

Bereiten Sie sich auf unvorhergesehene Situation vor mit unserem Seminar rund um die Pensionierung!

Jetzt anmelden und profitieren!
Zwangspensionierung Pensionierung vorbereiten Beratung

Ausbau der Hobbies und Teilzeitbeschäftigung nach einer Zwangspensionierung

Eine Zwangspensionierung ist im ersten Moment ein Schock. Nicht selten ist man von einem Tag auf den anderen mit einer völlig neuen Lebenssituation konfrontiert. Wenn die finanziellen Möglichkeiten erst einmal geklärt oder diese unproblematisch sind, ist die Situation auf den zweiten Blick meist weniger schlimm als zu Beginn gedacht.

Viele Zwangspensionierte fühlen sich noch fit, möchten im Arbeitsprozess bleiben und arrangieren sich entsprechend: Sie finden einen neuen Teilzeitjob, der oftmals mehr Spass macht als der bisherige Beruf. Nicht selten können auch Hobbies so ausgebaut werden, dass noch ein Zusatzverdienst erzielt wird. Es kommt sogar vor, dass nach einer Zwangspensionierung der Schritt in die Selbständigkeit gewagt wird. Es ist dann einfacher, weil man kaum etwas verlieren kann oder weil man sich bis anhin aus Bequemlichkeit und einem Sicherheitsbedürfnis nicht dazu durchringen konnte.

Wenn die finanzielle Situation etwas Spielraum zulässt, sehen viele die Zwangspensionierung im Nachhinein als erhaltene Chance.

Zwangspensionierung? Jetzt Termin vereinbaren!

Zur Sicherheitsüberprüfung geben Sie bitte eine zufällige zweistellige Zahl ein. Zum Beispiel: 53