Rente oder Kapital bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassenanschlüssen

Die allgemeinen Kriterien bezüglich Rente oder Kapital sind auch bei Ehepaaren zu berücksichtigen. Bei Ehepartnern mit je einem Pensionskassenanschluss sollten bei gewissen Entscheidungsfaktoren genauere Abklärungen getroffen werden.

Vorweg ist wichtig, folgendes zu wissen: Die Reglemente der Pensionskassen sehen sehr unterschiedlich aus. Pensionskassen sind bei der Ausgestaltung innerhalb der rechtlichen Vorgaben frei, welche Leistungen sie ihren Versicherten in welcher Form anbieten. Wer als Ehepaar diesbezüglich bei zwei Pensionskassen optimieren kann, hat nicht selten den Fünfer und das Weggli. Oft macht es Sinn, dass ein Ehepartner eine Rente bezieht, der andere zumindest einen Teil des Kapitals. Aber welche Faktoren entscheiden darüber, wer von beiden sich für welche Option entscheiden sollte?

Rentenumwandlungssatz bei der Pensionskasse

Wie hoch der Umwandlungssatz ist, erfahren Sie im Pensionskassenreglement. Berücksichtigen Sie, dass sich die Umwandlungssätze ändern können. Sie können sich bei Ihrer Pensionskasse informieren, ob sich bis zu Ihrer geplanten Pensionierung noch eine Änderung abzeichnet. Teilweise sind Anpassungen beim Reglement bereits einige Jahre vor der Umsetzung der Änderungen bekannt. Bei zwei Pensionskassen lohnt es sich, die Umwandlungssätze genau zu vergleichen. Es kann gut sein, dass eine Pensionskasse einen viel höheren Umwandlungssatz anwendet als die andere. Ebenfalls ist es in der Praxis oft so, dass einer der Versicherten „nur“ im Obligatorium versichert ist und deshalb der gesetzliche Umwandlungssatz garantiert ist. Dieser ist in aller Regel deutlich höher als bei versicherten Personen, die auch im überobligatorischen Teil Kapital ansparen konnten.

Die Höhe des Umwandlungssatzes ist bei einem Rentenbezug absolut zentral. Abweichungen von 20% sind in der Praxis möglich. Das bedeutet, dass bei gleichem Kapital eine Pensionskasse 10‘000 Franken als Rente auszahlt, eine andere nur 8‘000 Franken. Wer als Ehepaar eine Mischlösung zwischen Rente und Kapital anstrebt, sollte diesbezüglich noch etwas anderes berücksichtigen: In Bezug auf den Umwandlungssatz ist es nicht immer die beste Lösung, dass einer die volle Rente und der andere das gesamte Kapital bezieht. In der Praxis kann es auch sein, dass es zentral ist, aus welchem Teil (Obligatorium oder Überobligatorium) die Rente beziehungsweise das Kapital bezahlt wird. Unter Umständen kann es in Bezug auf die Rentenhöhe und Absicherung sinnvoll sein, dass beide Ehepartner einen Teilkapitalbezug tätigen.

Evaluation Rente oder Kapital

Bei Ehepaaren ist es zentral die Entscheide in Bezug auf die Pensionsierung gemeinsam zu fällen. Wir helfen Ihnen dabei!

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Vertrauen in die Pensionskasse

In der Wirtschaft gibt es bessere und schlechtere Unternehmen. Genauso ist es bei Pensionskassen. Wer die Rente bezieht, ist auf lange Sicht darauf angewiesen, dass die Pensionskasse einen guten Job macht. Ein Wechsel der Pensionskasse ist ausgeschlossen. Rentenkürzungen bei pensionierten Versicherten – also bei Rentenbezügern – sind zwar bis jetzt tabu. Mit Sicherheit auszuschliessen sind sie aber nicht. Bei schlechter Börsenentwicklung, fallenden Immobilienpreisen und tiefen Zinsen brechen irgendwann die Renditen weg.

Die Umverteilung von Jungen zu Alten wird grösser und das Thema Rentenkürzung könnte auf dem politischen Parkett wichtiger werden. Der Deckungsgrad einer Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt sagt etwas darüber aus, wie gesund eine Pensionskasse ist und wie nachhaltig ihre Strategie ausgelegt ist. Die Altersstruktur der Versicherten, die Ausrichtung der Geldanlagen und die erzielten Renditen in der Vergangenheit lassen abschätzen, wie die Pensionskasse auch in Zukunft wirtschaften wird. Ist die Pensionskasse eines Ehepartners deutlich gesünder und wird besser geführt als diejenige des anderen Ehepartners, kann das für den Rentenbezug bei der „besseren“ Pensionskasse sprechen.

Altersunterschied, Lebenserwartung und Hinterbliebenenleistungen

Ein grosser Altersunterschied zwischen Ehepartnern kann in Bezug auf Rente oder Kapital ein Vorteil bei der finanziellen Pensionierungsplanung sein. Fallen die Hinterbliebenenleistungen hoch aus und werden diese nicht ab einem gewissen Altersunterschied reduziert, kann ein Rentenbezug beim deutlich älteren Ehepartner interessant sein. Finanztechnisch müsste die Pensionskasse den Rentenumwandlungssatz anhand der jüngeren Person mit der längeren Restlebenserwartung kalkulieren. Das tut sie aber nicht.

So kann die jüngere Person, die statistisch betrachtet länger leben wird, von der längeren Auszahlung von Hinterbliebenenleistungen profitieren. Zu beachten gilt, dass teilweise bei der Heirat im höheren Alter Hinterlassenenrenten gekürzt werden. Allgemein gilt es, bei den Hinterlassenenleistungen genau hinzuschauen. Hohe Leistungen sprechen eher für einen Rentenbezug aus der entsprechenden Pensionskasse. Bei grossen Altersunterschieden ist der Rentenbezug tendenziell beim älteren Ehepartner interessanter.

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Steuern

Wer Kapital aus der Pensionskasse bezieht, muss darauf eine sogenannte Kapitalbezugssteuer bezahlen. Bei der Steuer kommt in den meisten Kantonen eine Progression – ähnlich wie bei der Einkommenssteuer – zu Anwendung. Bei der Staffelung der Auszahlung über mehrere Steuerjahre kann entsprechend die Progression gebrochen werden. Bei einem Auszahlungsbetrag von 500’000 Franken spart man so je nach Kanton schnell einen vierstelligen Betrag an Steuern. Bei Ehepartnern werden die bezogenen Kapitalien zur Berechnung der Progression meist (es gibt kantonale Ausnahmen) addiert. Wenn sich somit nicht beide Ehepartner im selben Jahr pensionieren lassen, ist das in Bezug auf die Steuern vorteilhaft.

Eine gute Lösung diesbezüglich können auch Teilkapitalbezüge in Kombination mit einer Reduktion des Arbeitspensums sein. Auch hier gibt es jedoch genaue Regelungen, unter welchen Umständen Teilbezüge steuerlich akzeptiert sind. Werden vor der Pensionierung von Ehepartnern Einkäufe in die 2. Säule getätigt, ist die Planung dieser Einzahlungen und die Bezüge genau zu planen. Ein Zeitplan ist unerlässlich, da bei Nichteinhaltung gewisser Fristen das Brechen der Progression nicht funktioniert, beziehungsweise die Beträge durch die Steuerbehörde zur Berechnung der Steuern addiert werden.