Pensionierung: Abfindungssumme des Arbeitgebers

Wirtschaftlich unsichere Zeiten oder Phasen der Umstrukturierung lösen leider oft einen Stellenabbau aus. Das ist gerade bei grösseren Unternehmen üblich, wobei es oftmals die älteren Abreitnehmer trifft. In grösseren Betrieben mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten werden meist Anreize geschaffen, damit Arbeitnehmer „freiwillig“ in Frühpension gehen.

Eine Abfindungssumme zu bezahlen ist dann eine verbreitete Möglichkeit, finanzielle Unterstützung – oder eben – Anreize zu bieten. Eine finanzielle Abfindung kann als Überbrückungsinstrument bis zur Auszahlung der AHV-Rente dienen. Teilweise wird zu diesem Zweck in einer „Paketlösung“ auch eine Überbrückungsrente aus der zweiten Säule mitfinanziert.

Steuern auf Abfindung

Grundsätzlich ist eine Abgangsentschädigung als Einkommen zu versteuern. Eine Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn diese Abfindung einen Vorsorgecharakter aufweist. Klären Sie die steuerliche Situation an Ihrem Wohnort unbedingt vor einer Auszahlung.

Abfindungssumme bei einer vorzeitigen Pensionierung

Eine Pensionierung mit Abfindungssumme ist nicht immer interessant

Nicht selten können Arbeitnehmer bis zu einem gewissen Punkt selbst entscheiden, ob sie in Pension gehen möchten oder nicht. Abfindungssummen dienen als Anreize, damit genügend Freiwillige gefunden werden. In diesem Fall gilt es zu prüfen, wie interessant die vom Arbeitgeber angebotenen Leistungen wirklich sind. Dies zu beurteilen ist auf den ersten Blick gar nicht immer so einfach.

Eine Abfindungssumme hat auf die finanzielle Situation einen einmaligen Effekt und beeinflusst zudem die Steuersituation. Auf der anderen Seite sind Frührentner mit lebenslangen Rentenkürzungen konfrontiert, welche ebenfalls steuerliche Konsequenzen mit sich bringen. Gut zu wissen: In gewissen Fällen ist es möglich, die Abfindungssumme in die Vorsorge einzuzahlen, so dass die künftigen Kürzungen weniger hoch ausfallen. Auf jeden Fall muss die Thematik Abfindungssumme integral betrachtet werden.

Abfindungssumme optimal ins Privatvermögen integrieren

Abfindungssummen können je nach Situation direkt in die Vorsorge fliessen. Werden sie jedoch an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ist die optimale Integration ins Privatvermögen wichtig. Bei grösseren Beträgen ist es sinnvoll, anhand einer Finanzplanung zu eruieren, zu welchem Zeitpunkt welche Gelder aus dem Vermögen benötigt werden.

Die Einkommenssicherstellung aus dem Vermögen ist bei vielen Rentnern zentral. Gut beraten ist, wer sich über Anlagemöglichkeiten informiert und die Abfindungssumme so anlegt, dass die Ausrichtung gemäss Rendite- und Risikoerwartung sowie Diversifikation zum restlichen Vermögen passt.

Abfindung bei Pensionierung

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