Leistungs- und Beitragsprimat in der 2. Säule

In der Schweiz wird in der zweiten Säule zwischen zwei grundlegend unterschiedlichen Systemen differenziert: Dem Leistungsprimat und dem Beitragsprimat. Die beiden Systeme unterscheiden sich vor allem in der Berechnung der Leistungen wie Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen, die ein Versicherter aus der zweiten Säule erwarten kann.

Leistungsprimat oder Beitragsprimat?

Die meisten Pensionskassen funktionieren heute nach dem sogenannten Beitragsprimat. Das Leistungsprimat ist eher die Ausnahme. Es bestehen aber gewichtige Unterschiede.

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Beitragsprimat – Merkmale und Verbreitung

Die Leistungen für die Versicherten werden beim Beitragsprimat im Versicherungsfall auf Grund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Die Altersleistungen werden nicht wie im Leistungsprimat in Prozent des Lohnes, sondern anhand des angesparten Pensionskassenguthabens berechnet. Um die Rentenleistungen zu berechnen, wird das tatsächlich angesparte Pensionskassenkapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz verrentet.

Beispiel: Angespartes Kapital 1‘000’000 Franken, Umwandlungssatz 5%, Altersrente 50’000 Franken pro Jahr

Versicherte sind im Beitragsprimat beim Eintritt eines Versicherungsfalles in Bezug auf die Leistungen weniger vom letzten Lohn abhängig als im Leistungsprimat. Die Beitragshöhe und die Rendite auf dem BVG-Guthaben sind aber umso wichtiger. Die Risikoleistungen werden oft in Prozent des versicherten Lohnes oder in Abhängigkeit des künftigen Alterskapitals berechnet. Der Hauptvorteil im Vergleich zum Leistungsprimat liegt in der transparenten und „fairen“ Finanzierung. Sicherheit bei der Finanzierung gibt die gute Planbarkeit. Für jede versicherte Person wird ein sogenannt individuelles Konto bei der Pensionskasse geführt. Die tendenziell tieferen Kosten für Arbeitgeber und die transparente Finanzierung sind wohl die wichtigsten Gründe, weshalb sich bei privaten Unternehmen das Beitragsprimat durchgesetzt hat.

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Leistungsprimat – Merkmale und Verbreitung

Das Leistungsprimat war lange das verbreitete System bei der öffentlichen Hand. Die Leistungen im Vorsorgefall werden nicht anhand der bereits einbezahlen Beträge – beziehungsweise dem individuellen Konto in der zweiten Säule – berechnet, sondern anhand des versicherten Lohnes abzüglich Koordinationsabzug.

Berechnungsbeispiel: Bruttolohn 80’000 Franken, Koordinationsabzug 25’095 Franken (Stand 2022), versicherter Lohn 54’905 Franken, Rente 60% des versicherten Lohnes. Die Rente aus der zweiten Säule berechnet im System des Leistungsprimats beträgt somit 32‘943 Franken.

 

Nachteile des Leistungsprimats für Versicherte

Die Berechnung der Vorsorgeleistungen im Leistungsprimat ist einfach und nachvollziehbar. Das Problem des Leistungsprimats liegt aber darin, dass die Versicherungsleistungen bei Lohnschwankungen stark schwanken und die Finanzierung der Leistungen deshalb „sehr volatil“ ist. Ein Versicherungsfall in einem Jahr mit tiefem Lohn (bei Lohnschwankungen) birgt für den Versicherten oder seine Angehörigen ein grosses Risiko. Zudem ist die Finanzierung des Leistungsprimats nicht allzu transparent und bis zu einem gewissen Punkt auch mit gewissen Finanzierungsrisiken verbunden. Das sind wohl die Hauptgründe, weshalb das Leistungsprimat massiv an Bedeutung verloren hat. Der Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat hat bei privaten Unternehmen schneller stattgefunden als bei staatlichen Institutionen. Das hängt damit zusammen, dass der Staat bei Finanzproblemen auf die Steuerzahler zurückgreifen und somit das Finanzierungsrisiko besser tragen kann.

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