Säule 3a beziehen und Steuern sparen

Gelder in der Säule 3a sind gesetzlich bis fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters gesperrt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kapital auf einem Konto bei einer Bank, in Wertschriften oder bei einer Versicherung deponiert ist. Wer länger als bis zum ordentlichen Rentenalter arbeitet, kann die Gelder noch während maximal fünf Jahren in der Säule 3a stehen lassen. Auch weitere Einzahlungen sind erlaubt und steuerlich abzugsfähig.

Ausnahmen, bei denen ein Bezug der 3a-Gelder frühzeitig möglich ist.

  • Zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Zur Rückzahlung einer Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
  • Bei Invalidität oder Tod
  • Beim definitiven Verlassen der Schweiz (Unter gewissen Vorgaben)
  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

So funktioniert die Steuerberechnung bei Bezug der Säule 3a

Beim Bezug der Gelder aus der Säule 3a fallen Steuern an. Die sogenannten Kapitalauszahlungssteuern werden unabhängig der restlichen Steuersituation eines Kapitalbezügers berechnet. Oder anders ausgedrückt: Wenn Sie und Ihr Nachbar denselben Betrag aus der Säule 3a beziehen, bezahlen Sie beide genau die gleichen Steuern, sofern Sie denselben Konfessionsstatus haben. Einkommen, Vermögen und andere Parameter spielen üblicherweise keine Rolle. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Steuer in den meisten Kantonen progressiv ausgelegt ist. Wenn jemand 100‘000 Franken 3a-Kapital bezieht bezahlt er somit deutlich mehr als das Doppelte an Steuern als jemand, der sich 50‘000 Franken auszahlen lässt.

Bezüge staffeln spart Steuern

Es ist möglich, mehrere Säule 3a Konten / Depots zu eröffnen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt in unterschiedlichen Steuerperioden zu beziehen. Wie erwähnt, ist ein Bezug bereits ab fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Gut zu wissen: Vorsorgekapitalien (2. Säule und Säule 3a), die in gleichen Jahren bezogen werden, werden zur Berechnung der Steuern zusammen gezählt. Konten oder Depots im Rahmen der Säule 3a können nur vollständig bezogen werden, Teilauszahlungen sind nicht möglich. Meist werden auch Bezüge von Ehepartnern addiert, um die Progression zu berechnen. In wenigen Kantonen gibt es weitere Ausnahmen in Bezug auf die Auszahlung von Vorsorgekapitalien. Die Staffelung ist aus Steueroptimierungssicht extrem spannend, es lohnt sich jedoch genau zu planen.

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Die Staffelung der Bezüge zu planen lohnt sich immer

In wenigen Kantonen, beispielsweise im Kanton Graubünden, unterliegt die Kapitalauszahlungssteuer ab einem gewissen Betrag  keiner Progression. Das bedeutet, dass in Prozenten des Auszahlungsbetrags immer genau die gleich hohe Steuer anfällt. Nicht selten wird dann von Experten argumentiert, dass die Planung einer Staffelung in diesem Fall nicht nötig ist. Diese Aussage ist aus zwei Gründen falsch: Einerseits fällt die Kapitalauszahlungssteuer nicht nur auf Kantonsebene an, sondern auch auf Ebene des Bundes. Die Steuerpflicht auf Bundesebene besteht bei Kapitalbezügen aus der Säule 3a und der zweiten Säule für alle. Und weil beim Bund die Steuer in jedem Fall einer Progression unterliegt, optimiert man mit einer Staffelung der Bezüge sehr wohl. Der zweite Grund liegt darin, dass man zum Zeitpunkt der Planung noch nicht weiss, wie sich die steuerrechtliche und persönliche Situation zum Bezugszeitpunkt präsentiert. Vielleicht ändern sich die steuerrechtlichen Grundlagen im entsprechenden Kanton oder man zügelt in einen anderen Kanton. Weil die Steuerplanung in Bezug auf Kapitalauszahlungen je nach Ausgangslage bereits rund dreissig Jahre vor dem Bezug erfolgen muss, ist man gut beraten, sich in jedem Fall mit der späteren Staffelung auseinanderzusetzen. Gut zu wissen: Zu viele 3a-Konten kann man eigentlich gar nicht haben. Weil jederzeit auch zwei oder mehrere Konten gleichzeitig bezogen werden können, stellen mehrere Konten sicherlich keinen Nachteil dar.

So viel spart man mit der Staffelung der Säule 3a Bezüge

Die Steuereinsparung dank Staffelung der Auszahlungen sieht bei einem konkreten Beispiel wie folgt aus (Beispiel Mann, 65jährig, alleinstehend ohne Konfession, wohnhaft in der Stadt Zürich):

Kapitalauszahlung in Franken250’0002 x 125’0005 x 50’000
Staats- und Gemeindesteuern10’9002 x 5’4505 x 2’180
Direkte Bundessteuer4’0322 x 9995 x 89
Total Steuern beim Bezug14’93212’89811’345

Quelle: Taxware 2022, Zahlen in Schweizer Franken

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Staffelung bei Lebensversicherungen

Bei Sparversicherungen im Rahmen der Säule 3a ist Kapital bis zum Auslaufen der Versicherung blockiert. Es ist zwar möglich, eine Versicherung vorzeitig aufzulösen. Meist ist das jedoch mit hohen Kosten verbunden. Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Steuern beim Bezug der Säule 3a Guthaben gibt es daher weniger als bei einem Konto oder Depot bei der Bank. Bei Lebensversicherungen in der Säule 3a ist die Staffelung der Bezüge nur möglich, wenn bereits beim Abschluss der Versicherungspolice darauf geachtet wird, dass der Ablauf nicht mit anderen Versicherungen oder Kapitalbezügen zusammenfällt.

Bezug der Säule 3a staffeln bei Ehepaaren

Bei Ehepaaren werden in der Regel Bezüge von Vorsorgekapital in derselben Steuerperiode zwecks Berechnung der Steuerprogression zusammen gezählt. In eine deutlich höhere Steuerprogression kommt man in den meisten Kantonen auch dann, wenn zusätzlich Gelder aus der 2. Säule bezogen werden. Wichtig zu wissen: Die Steuergesetzte in Bezug auf Kapitalbezüge sind kantonal geregelt. Es gilt deshalb zu berücksichtigen, dass es ja nach Wohnort Abweichungen geben kann. In den meisten Kantonen gilt aber, dass die Staffelung in irgendeiner Art und Weise als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden kann. Informationen findet man in der Wegleitung zur Steuererklärung.

Soll der Aktienanteil in der Säule 3a vor der Pensionierung reduziert werden?

Viele investieren im Rahmen der Säule 3a in Aktien. Vielfach wird vor der Pensionierung geraten, den Aktienanteil zu reduzieren. Das scheint auf den ersten Blick logisch: Wenn man das Geld bezieht verkürzt sich somit der Anlagehorizont. Bei einem kürzeren Anlagehorizont sollte der Aktienanteil geringer sein.

Diese Überlegung ist, obwohl verbreitet, nicht zu Ende gedacht. Nur weil Gelder bezogen werden, ändert sich der Anlagehorizont nicht unbedingt. Schliesslich können Sie genau gleich auch nach einem Bezug der Säule 3a wieder in Aktien investieren, weil sie das Geld langfristig nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigen. In diesem Fall müssen Sie den Aktienanteil in der Säule 3a nicht reduzieren vor der Pensionierung. Vielmehr ist zentral, dass anhand einer Finanzplanung eruiert wird, welche Gelder im Vermögen welchen Anlagehorizont haben.

Frühzeitig planen!

Wer frühzeitig mit der Vorsorgeplanung startet, hat mehr Möglichkeiten zur Optimierung!