Überbrückungsrente aus der Pensionskasse

Immer mehr angehende Rentner sind mit einer Frühpensionierung konfrontiert. Bei einer frühzeitigen Erwerbsaufgabe entsteht meist eine Einkommenslücke, weil AHV und andere Renten erst zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt fällig werden. Je nach persönlicher finanzieller Situation gibt es verschiedene Varianten, die Einkommenslücke zu schliessen.

Wie kann ich eine Einkommenslücke schliessen?

  • Verzehr und Rendite von angespartem Vermögen
  • Vorbezug der AHV
  • Überbrückungsrente aus der 2. Säule (je nach Arbeitgeber)
  • Abgangsentschädigung des Arbeitgebers
  • Erträge aus weiterem Vermögen (z.B. Mieteinahmen, Kapitalgewinne etc.)Gelder aus der Säule 3a (frühzeitiger Bezug möglich)
  • Kapitalbezug oder Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse
  • Erhöhung der Hypothek (Spezialfall)
  • Nebenerwerb während der Frühpensionierungsphase

Unterstützung durch den Arbeitgeber in Form einer Überbrückungsrente

Je nach Arbeitgeber sind die Möglichkeiten einer Überbrückungsrente sehr unterschiedlich. Dabei spielt es oft eine Rolle, ob der Wunsch einer Frühpensionierung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer kommt. Bei einem Sozialplan – was bei grösseren Unternehmen oft der Fall ist – sind meist finanziell betrachtet interessante Lösungen vorgesehen. Einige Pensionskassen haben aber auch „standardmässig“ im Reglement vorgesehen, dass eine Überbrückungsrente ausbezahlt werden kann.

Finanzierung der Überbrückungsrente

Einige Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung der Überbrückungsrente. Eine Überprüfung lohnt sich auf jeden Fall!

Ob eine Überbrückungsrente interessant ist, hängt in erster Linie davon ab, wie diese finanziert wird. Ob der Bezug einer Überbrückungsrente lohnend ist, kann berechnet werden. Wenn jemand aus finanziellen Gründen nicht auf die Überbrückung aus der Pensionskasse angewiesen ist, sollte vor allem die finanzielle Attraktivität über den Bezug entscheiden. Ein Bezug ist freiwillig.

Kosten einer Überbrückungsrente

Die Finanzierung einer Überbrückungsrente ist teuer. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Gelder in die Pensionskasse einschiessen, um eine Überbrückungsrente zu finanzieren. Eine zweite Möglichkeit ist, dass die Überbrückung vom Arbeitgeber selbst finanziert wird. Dies kann auch durch lebenslange Rentenkürzungen erfolgen. In gewissen Fällen finanzieren alle Versicherten – auch diejenigen, die keine Frühpensionierung anstreben – einen Teil der Überbrückungsrente. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Bedingungen im Pensionskassenreglement sehr vorteilhalft sind.

Vielfach kommt eine Mischung der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zum Tragen. Die Kosten für den Bezüger einer Überbrückungsrente dürfen den Nutzen (auch rein finanziell betrachtet) nicht übersteigen. Bei lebenslangen Rentenkürzungen spielen weitere Kriterien wie die Lebenserwartung der versicherten Person eine Rolle. Auch die steuerliche Ausgangslage ist von Versicherten zu Versicherten unterschiedlich und sollte bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Es lohnt sich, frühzeitig Abklärungen zu treffen.

Planung Ihrer Pensionierung

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Lücke selbst schliessen

Je nach Pensionskassenreglement kann die Vorsorgelücke, welche auf Grund einer Frühpensionierung entsteht, durch Einkäufe des Versicherten geschlossen werden. Diese Möglichkeit ist vor allem dann interessant, wenn man sich so oder so einkaufen möchte aber ohne die Frühpensionierung kein Einkaufspotenzial mehr besteht. Das Vorgehen sollte jedoch gut geplant werden. Wer sich im Rahmen solcher freiwillig möglichen Zuschüsse einkauft und sich dann doch nicht frühpensionieren lässt, kann grössere „Verluste“ erleiden.

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