Arbeiten nach der Pensionierung

Immer mehr Arbeitnehmer träumen von einer frühzeitigen Pensionierung. Je früher das finanziell möglich ist, desto besser. Auf der anderen Seite gibt es aber auch jene, die sich ein Leben ohne Arbeit gar nicht vorstellen können und für die eine abrupte Erwerbsaufgabe nicht in Frage kommt. Sowohl bei einer frühzeitigen Erwerbsaufgabe als auch bei einer Erwerbstätigkeit über das Pensionierungsalter hinaus gibt es viele Optimierungsmöglichkeiten. Um unnötige Steuern oder Rentenkürzungen zu vermeiden, sollte das jeweilige Ziel mit der Vorsorgesituation abgestimmt werden.

Möglichkeiten in der Pensionskasse

Bei einer Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus besteht in der Regel die Möglichkeit weiter in der Pensionskasse versichert zu bleiben. Das ist in vielen Fällen besonders steuerlich interessant. Wird zusätzlich zum Erwerbseinkommen noch eine Rente bezogen, kann dies zu einer höheren Steuerprogression und damit zu einer deutlich höheren Steuerlast führen.

Zu beachten gilt allerdings, dass teilweise auch nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterhin Versicherungsbeiträge für Tod und Invalidität bezahlt werden müssen, obwohl eine IV-Rente aus der zweiten Säule nur bis zum ordentlichen Pensionierungsalter vorgesehen ist.

Wer weiterhin in der Pensionskasse verbleibt und plant, eine Rente zu beziehen, sollte sich genau über die Entwicklung des Umwandlungssatzes informieren. Je später die Pensionierung erfolgt, desto höher sollte der Umwandlungssatz ausfallen. In Zeiten von sinkenden Umwandlungssätzen sollte dies frühzeitig geprüft werden.

Säule 3a

Wer weiterhin in der Pensionskasse versichert bleibt und ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaftet, kann auch bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters in die Säule 3a einzahlen. Danach ist aber Schluss und bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Säule 3a Gelder bezogen sein. Achtung: Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (nach der Pensionierung) müssen die Säule 3a Konten bezogen werden. Ein weiterer Aufschub ist dann nicht mehr möglich.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen kann es sinnvoll sein, die Staffelung der Säule 3a-Bezüge wie bei einer ordentlichen Pensionierung zu planen. Damit kann vermieden werden, dass später Konten zu ungünstigen Zeitpunkten bezogen werden müssen.

Wir beraten Sie unabhängig!

Als Honorarberater verzichten wir vollständig auf Provisionen. So können wir Sie frei von Interessenskonflikten beraten.

Termin vereinbaren
Pensionsberatung

AHV

Wird die Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter weitergeführt, so kann ein Aufschub der AHV-Rente (maximal 5 Jahre möglich) geprüft werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn wegen einer zusätzlichen AHV-Rente eine deutlich höhere Progression in Kauf genommen werden muss.

Bei einer ordentlichen Pensionierung und unter normalen Umständen ist ein AHV-Aufschub aber eher nicht zu empfehlen.

Beratung Pensionierung – Seminar

Wir zeigen Ihnen auf wie Sie eine Beratung Ihrer Pensionierung angehen können und worauf Sie achten sollten.

Jetzt anmelden und profitieren!
Seminar Beratung Pensionierung