Überbrückungsrente bei einer vorzeitigen Pensionierung

Zahlreiche Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten finanziell, wenn sich diese vorzeitig pensionieren lassen möchten. Ein Instrument dazu kann eine einmalige Abgangsentschädigung sein – dies ist eher bei Führungskräften der Fall oder wenn ein Sozialplan vorliegt. Häufiger wird eine Überbrückungsrente vom Arbeitgeber mitfinanziert oder in der Pensionskasse sind die allgemeinen Finanzierungsbedingungen so ausgelegt, dass Frührentner profitieren.

Was ist eine Überbrückungsrente?

Eine Überbrückungsrente dient dazu, die Zeit zwischen vorzeitiger Pensioneriung und Bezug der AHV-Rente zu überbrücken. Damit kann eine Kürzung der AHV-Rente vermieden werden.

Überbrückungsrente Definition

Zweck der Überbrückungsrente

Eine Überbrückungsrente hat zum Ziel, die Jahre zwischen einer vorzeitigen Pensionierung und dem ordentlichen Pensionierungsalter finanziell zu überbrücken. Die AHV kann maximal zwei Jahre früher bezogen werden. Die finanziellen Einbussen bei einem Vorbezug der AHV sind meist beträchtlich, weshalb sich nur wenige Frührentner für den AHV-Vorbezug entscheiden.

Die Einkommenslücke bis zur Auszahlung der AHV-Rente soll mit der Überbrückungsrente aus der zweiten Säule (teilweise) gefüllt werden. Weil der Zweck einer Überbrückungsrente der Überbrückung dient und Ersatz für die AHV-Rente darstellt, ist die Überbrückungsrente in Bezug auf die Höhe oftmals so ausgelegt, dass sie genauso hoch ist wie die einfache AHV-Altersrente. Wichtig zu wissen ist, dass eine Überbrückungsrente aus der zweiten Säule nie von der AHV (erste Säule) finanziert wird.

Eine „Vermischung“ zwischen erster und zweiter Säule im Schweizer Vorsorgesystem bezüglich Finanzierung oder Leistungen ist ausgeschlossen. Finanziert wird die PK-Rente vom Arbeitgeber, vom einzelnen Arbeitnehmer oder je nach Ausgestaltung des Pensionskassenreglements auch von allen Arbeitnehmern zusammen. In diesem Fall profitieren jedoch nur diejenigen, die sich auch wirklich vorzeitig pensionieren lassen.

Überbrückungsrente – wie geht das?

Viele Pensionskassen sehen im Pensionskassenreglement eine Überbrückungsrente vor. In diesem Fall sind die Bedingungen für alle Versicherten identisch und im Voraus bekannt. Man spricht auch von einer reglementarischen Überbrückungsrente. Auf eine reglementarische Überbrückungsrente haben alle Versicherten gemäss Reglement Anrecht. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Unternehmen auf Grund von Restrukturierungen, beziehungsweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen, Personal abbauen möchten.

Leider trifft es dann oft ältere Mitarbeiter, die in die Frühpension „geschickt werden“. Bei grösseren Unternehmen kommt dann oft ein Sozialplan zur Anwendung, von dem Frührentner profitieren können. Eine für Mitarbeiter lukrative und meist hauptsächlich durch den Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente ist oft Teil des Gesamtpakets. Neben der Überbrückungsrente erhält der Frührentner teilweise auch eine einmalige Abfindungssumme.

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Überbrückungsrente bei einer vorzeitigen Pensionierung

In welchem Fall sollte man eine Überbrückungsrente beziehen?

Bei einer Zwangspensionierung – wenn die vorzeitige Pensionierung also unfreiwillig ist – und wenn keine finanziellen Mittel zur Überbrückung der Phase der vorzeitigen Pensionierung zur Verfügung stehen, muss die Überbrückungsrente bezogen werden. Die Beurteilung, ob sie finanziell attraktiv ist oder nicht, wird hinfällig.

Wer hingegen finanziell flexibel ist, kann die Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Folgen der Überbrückungsrente beurteilen und dann entscheiden. Bei der Beurteilung spielt in erster Linie eine Rolle, wer die Überbrückungsrente finanziert. Es kommt oft vor, dass die lebenslangen Rentenleistungen so stark reduziert werden, dass sich der Bezug der Überbrückungsrente rein finanziell nur lohnt, wenn jemand mit einer deutlich kürzeren Restlebenserwartung rechnen muss. Berechnen, ob sich eine Überbrückungsrente in der persönlichen Situation lohnt, kann man relativ genau.

Das Problem: Es muss jeweils mit Rendite- und Inflationsannahmen sowie nach Steuern kalkuliert werden. Bei der Berechnung sind somit einige Annahmen zu treffen, die sich ändern können. Eine gute Entscheidungsbasis gibt die Berechnung aber in jedem Fall und sie gehört zu jeder guten Beratung betreffend vorzeitiger Pensionierung dazu.

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Auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden sich Informationen zum Thema Überbrückungsrente: Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose