Beratung Frühpensionierung

Beratung Frühpensionierung

Träumen auch Sie von einer Frühpensionierung? Mit diesem Wunsch stehen Sie nicht allein da: Rund 40 Prozent aller Erwerbstätigen gehen früher in Pension. Sie freuen sich auf das Rentnerleben und möchten mehr reisen, Zeit mit Freunden und der Familie verbringen und das Leben geniessen. Nicht selten ist eine frühzeitige Erwerbsaufgabe aber nicht freiwillig: Zwangspensionierung, Stress im Arbeitsleben, eine angeschlagene Gesundheit oder andere persönliche Gründe sind ausschlaggebend.

Ihre Pensionierung – unser Spezialgebiet

Eruieren Sei die künftigen Einnahmen und vergleichen Sie diese mit Ihren geplanten Ausgaben. Die Einkommenslücke müssen Sie über Ihr Vermögen decken.

  • Klären Sie Überbrückungsmöglichkeiten bei Ihrer Pensionskasse ab.
  • Berechnen Sie Ihre fixen Einnahmen nach der Pensionierung.
  • Erstellen Sie einen Finanzplan für die nächsten rund 30 Jahre.
  • Vergessen Sie nicht, Themen wie Steueroptimierung, Vermögensorganisation und Renditeoptimierung genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Planung einer Frühpensionierung ist komplex, weil viele Themenbereiche und Optimierungsmöglichkeiten integral betrachtet und aufeinander abgestimmt werden müssen.

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Es lohnt sich, genau zu rechnen

Werden alle Faktoren berücksichtigt, ist der Wunsch nach einer Frühpensionierung meist teurer als auf den ersten Blick angenommen. Erhebliche Kürzungen gibt es bei der Pensionskasse und der AHV. Zusätzlich müssen die Einkommenslücken bis zum ordentlichen Pensionierungsalter gedeckt werden. Wer wenig Vermögen hat, muss nach einer Frühpensionierung bei seinem Lebensstandard mit Abstrichen rechnen. Bei Vermögenden geht es bei einer Beratung hingegen vor allem darum, Optimierungspotenzial bei Steuern und anderen Bereich zu eruieren und das Vermögen so zu organisieren, dass es auf die neue Lebenssituation abgestimmt ist.

Wir kennen die Antworten auf Ihre Fragen

Lohnt es sich, die Hypothek nach der Pensionierung zu amortisieren?

Wie können wir uns als Ehepaar gegenseitig optimal finanziell absichern?

Was muss ich beim Verfassen eines Vorsorgeauftrags berücksichtigen?

Welche wichtigen Fristen darf ich nicht verpassen?

Wie muss ich mein Vermögen nach der Pensionierung ausrichten?

Wie vermeide ich die Fehler, die sonst jeder macht?

Teilpensionierung als Alternative?

Stufenweise aus dem Erwerbsleben auszusteigen ist eine sinnvolle Möglichkeit, um sich ans Rentnerleben zu gewöhnen. Zusätzlich ergeben sich spannende Optimierungsmöglichkeiten – insbesondere wenn sich der Arbeitgeber bezüglich Bedingungen der Teilpensionierung flexibel zeigt. Optimierung der AHV-Beiträge, Staffelung von Bezügen aus der zweiten Säule, längere Einzahlungen in die Säule 3a sind nur einige Denkanstösse bei einer Teilpensionierung. Je nach Ausgangslage gibt es viele weitere Möglichkeiten.

Unsere Beratung

Gerade bei der Planung einer Frühpensionierung ist unabhängiger und fachkundiger Rat besonders wichtig. Wir bieten eine umfassende Analyse und realistische Planung, zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf und weisen auf mögliche Risiken hin. Nach einer Beratung durch die VermögensPartner AG wissen Sie, ob eine Früh- oder Teilpensionierung realistisch ist, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Eine Beratung gibt zudem Sicherheit, dass die Frühpensionierung auch im hohen Alter nicht zum finanziellen Problem wird.

Häufige Fragen bei einer Frühpensionierung

In gewissen Ausnahmefällen kann sich eine Frühpensionierung in Bezug auf die 2. Säule tatsächlich lohnen. Das gilt aber nur in sehr seltenen Fällen und wenn der Arbeitgeber die Kürzungen des Umwandlungssatzes mit Abfederungsmassnahmen begleitet. In vielen Fällen zählt aber der Jahrgang des Arbeitnehmers, um den Umwandlungssatz zu bestimmen und nicht das effektive Pensionsjahr. Es kommt also stark auf das Pensionskassenreglement an. Zudem gilt es zu beachten, dass ebenfalls andere Kosten bei einer Frühpensionierung anfallen. Beispielsweise AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Unter dem Strich ist eine Frühpensionierung immer mit finanziellen Einbussen verbunden – meist sind diese grösser als auf den ersten Blick angenommen.

Eine Teilpensionierung ist bei den meisten Pensionskassen zwischen Alter 58 und Alter 70 möglich. Vor Alter 58 gilt eine Arbeitsreduktion nicht als Teilpensionierung. Das bedeutet, dass keine Altersleistungen fällig werden. Nach Alter 70 ist es nicht mehr möglich, in der 2. Säule versichert zu sein. Voraussetzung für eine stufenweise Pensionierung ist, dass dies im Pensionskassenreglement vorgesehen ist. Dort finden sich auch die genauen Bedingungen, die von Pensionskasse zu Pensionskasse stark abweichen können.

Bei einer Frühpensionierung entsteht meist eine Einkommenslücke bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung. Es stellt sich die Frage, wie diese Einkommenslücke gedeckt werden kann. Je nach persönlicher Ausgangslage macht nicht jede Möglichkeit Sinn. Oft sind es die steuerlichen Voraussetzungen, die darüber entscheiden, welche Varianten sinnvoll sind. Meist kommen folgende Optionen in Frage:

• Vorbezug der AHV – dies ist um maximal zwei Jahre möglich
• Überbrückungsrente aus der Pensionskasse (2. Säule)
• Wertschriftenerträge (Zinsen, Dividenden)
• Andere Erträge (Mieteinnahmen etc.)
• Verzehr von Vermögen
• Bezug von Geldern aus der Pensionskasse (Kapitalbezug aus der 2. Säule)
• Bezug von 3a-Geldern
• Aufstockung der Hypothek, sofern die Immobilie nur tief belehnt ist
• Teilzeiterwerb bis zum ordentlichen Pensionierungsalter

Finanziell lohnt sich ein Vorbezug der AHV nur in wenigen Fällen. Ein Vorbezug ist finanztechnisch zu überprüfen bei angeschlagener Gesundheit. Aus steuerlicher Sicht würde ein Vorbezug Sinn machen, wenn nach der ordentlichen Pensionierung die Steuerbelastung massiv höher wäre als während der Phase der Auszahlung der vorbezogenen AHV-Renten. Diese Ausgangslage ist in der Praxis aber sehr selten anzutreffen. Ein AHV-Vorbezug wird also meist nicht freiwillig gemacht, sonder weil eine Früh- oder Zwangspensionierung finanziell überbrückt werden muss.

Als Faustregel gilt, dass die Pensionskassenrente um 5 bis 8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt wird. Die Kürzung entsteht durch die kürzere Einzahlungsdauer, die dadurch fehlende Verzinsungsphase sowie die längere Auszahlungsdauer der Rente und der damit einhergehenden Kürzung des Umwandlungssatzes.

Eine bereits fliessende Rente aus der zweiten Säule kann nicht rückgängig gemacht oder pausiert werden. Sie wird ganz normal weiter ausbezahlt, auch wenn Sie wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In der Praxis ist das bei einer Frühpensionierung üblich. Viele gehen einem Teilerwerb im Rentenalter nach oder finden nach einer Zwangspensionierung wieder einen Job, obwohl sie bereits eine Altersrente aus der zweiten Säule beziehen.

Geht jemand vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters keiner Erwerbstätigkeit nach, müssen sogenannte AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlt werden. Das ist bei längeren Arbeitsunterbrüchen – beispielsweise durch ein Studium oder Reisen – oder bei einer Frühpensionierung oft der Fall. Spezielle Regelungen gibt es bei Ehepartnern. Die AHV-Beiträge richten sich nach der Höhe des Vermögens und den jährlichen Renteneinnahmen. Sie belaufen sich auf knapp 500 Franken (Mindestbetrag) bis deutlich über 20‘000 Franken pro Person und Jahr bei hohem Vermögen oder hohen Renteneinnahmen. Je nach Ausgangslage gibt es Möglichkeiten, die AHV-Beiträge zu optimieren.

Nein. Wer vollständig frühpensioniert ist, kann keine Beiträge mehr in die Säule 3a einzahlen. Dies ist nur möglich, wenn noch eine Erwerbstätigkeit besteht. Die Erwerbstätigkeit kann auch teilzeitlich sein. Die 3a-Guthaben müssen aber auf jeden Fall erst zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung bezogen werden, auch wenn keine Einzahlungen mehr getätigt werden. Wer will, kann 3a-Gelder auch bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. Aus steuerlicher Sicht macht das in vielen Fällen Sinn (Stichwort: Staffelung von 3a-Geldern beim Bezug).

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